23. März 2017

BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche | | umweltFAIRaendern.de

BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche | | umweltFAIRaendern.de



Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, das in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt. Der BUND, der trotz dieser Kritik an der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ mitgearbeitet hat, die das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten sollte,  stellt heute zur Verabschiedung des Gesetzes fest: „Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche„. Auch die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg reagierte mit einer PM: „Endlagersuche: Protest ist vorprogammiert

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