„Der Niedergang des sozialen
Wohnungsbaus kann trotz der zusätzlichen Bundesmittel nicht gestoppt
werden. Pro Jahr fallen circa 45.000 Sozialwohnungen aus der Bindung.
Wir brauchen Bundesförderung auch nach 2019. Es ist fatal, dass dies in
der aktuellen Grundgesetzänderung nicht vorgesehen ist“, erklärt Caren
Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort
der Bundesregierung auf eine Große Anfrage (BT-Drs. 18/8855). Lay
weiter:
„Es gab in den letzten 25 Jahren einen dramatischen Rückgang der
Sozialwohnungen, der weiterhin anhält. Die Bemühungen der
Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um diesen Niedergang zu
stoppen. Aktuell fallen mindestens 45.000 Wohneinheiten pro Jahr aus der
Bindung. Dabei ist der Bedarf weiterhin riesig. In manchen Großstädten
hat fast jede/r Zweite Anspruch auf eine geförderte Wohnung.
Es war ein Fehler, die Verantwortung für die soziale
Wohnraumförderung komplett an die Länder zu geben. Auch nach 2019 muss
der Bund in der Pflicht bleiben und zweckgebunden Mittel für die soziale
Wohnraumförderung an die Länder geben. Dazu muss das Grundgesetz
geändert werden. Leider bleibt die Frage der sozialen Wohnraumförderung
bei der Grundgesetzänderung zum Länderfinanzausgleich, die die
Bundesregierung letzte Woche eingebracht hat, ausgespart. Der Bund
beraubt sich damit jeder Eingriffsmöglichkeit. Das hat dramatische
Folgen und wird die Mietenexplosion weiter anheizen. Wir brauchen
weiterhin reservierte Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen.
Notwendig ist ein Neustart eines sozialen, gemeinnützigen
Wohnungsbaus. In Zukunft müssen die Mittel für soziale Wohnraumförderung
zweckgebunden an die Länder vergeben werden und vorrangig für kommunale
und gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht
sein, dass Sozialwohnungen nach 15 Jahren aus der Bindung fallen. In
Zukunft muss gelten: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.
DIE LINKE fordert fünf Milliarden Euro jährlich für den sozialen,
gemeinnützigen Wohnungsbau. Mindestens 250.000 Sozialwohnungen sollen
durch Neubau und durch Ankauf von Belegungsbindungen pro Jahr entstehen.
Außerdem muss es beim Auslaufen von Belegungsbindungen Bestandsschutz
geben für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Sozialwohnungen.“
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