Karlsruhe,
6. Dezember 2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil
zu den Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne RWE, Eon und
Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg verkündet. Beobachter hatten
mit Entschädigungszahlungen von bis zu 20 Milliarden Euro spekuliert.
Das Urteil der Karlsruher Richter kommentiert Heinz Smital, Kernphysiker und Greenpeace-Atomexperte:
Die Argumente der AKW-Betreiber wies das Gericht mehrheitlich als unberechtigt zurück. Die überzogenen Entschädigungsansprüche von RWE, Eon und Vattenfall wurden abgelehnt, die Laufzeitverlängerung spielt nach Ansicht der Richter für mögliche Entschädigungszahlungen keine Rolle. Eon geht weitgehend leer aus. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, eine Lösung für den geringfügigen Ausgleichsbedarf zu finden, den die Richter RWE und Vattenfall zugesprochen haben.“
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