21. Oktober 2016

Blaue Plakette adé - jetzt sind Sie gefragt - Jeder Bürger kann sein Recht auf saubere Atemluft durchsetzen

Rogert & Ulbrich

Düsseldorf (ots) - Die bereits in Klagen im VW-Abgasskandal erfolgreichen Düsseldorfer Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich rufen nach dem Ende der blauen Plakette jeden einzelnen Bürger der betroffenen Städte dazu auf, die seitens der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Hamburg, München, Darmstadt, Sigmaringen und Wiesbaden für unabwendbar gehaltenen Dieselfahrverbote für Pkw bis Euro 5 in den Innenstädten gerichtlich durchzusetzen, um den erheblichen krankheitserregenden NO2-Grenzwertüberschreitungen in den betroffenen mittleren und großen deutschen Städten konsequent und nachhaltig ein Ende zu setzen.

Anlass für diesen Aufruf sei der folgende Medienbericht des ZDF-heute-Magazins und anderer Medien über das Ende der "blauen Plakette":

"Die blaue Plakette ist vom Tisch. Die Mehrheit der Verkehrsminister wollen keine Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Diesel-Fahrzeuge einführen. Auch Bundesminister Dobrindt lehnt die Plakette ab."

Fakt sei laut den Anwälten, dass laut Umweltbundesamt 67 % der NO2-Immissionen in den Innenstädten direkt auf den Betrieb von Diesel-Pkw zurückzuführen seien (Aufklärungsvideo zur Luftqualität 2015: Auswertung der Stickstoffdioxidwerte, Stand März 2016). Die von Verkehrsminister Dobrindt vorgeschlagenen Änderungen seien daher erkennbar ungeeignet, für die Einhaltung der seit 2010 verbindlichen NO2-Grenzwerte zu sorgen. Es sei ein Politikum, weil Dieselfahrer als potentielle Wähler vor der Bundestagswahl nicht verprellt werden sollen. Nach dem Diesel-Abgasskandal solle aber jedem Bürger klar sein, weshalb die Grenzwerte in deutschen Städten konsequent überschritten werden und der nichtsahnende Bürger pures Gift einatme: Grund sind die Manipulationen der deutschen und ausländischen Automobilindustrie in Bezug auf die tatsächlichen Abgaswerte.

Die Automobilindustrie in Deutschland, Italien und Frankreich habe Wege gefunden, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragten aber von den Herstellern bezahlten technischen Prüfanstalten mittels Softwaremanipulation, Thermofenster & Co. auszutricksen, um sich rechtswidrig die existenziell wichtigen EU-Typgenehmigungen zu erschleichen. Aus rein politischen Gründen würden diese Verwaltungsakte aber nicht kassiert - aus Sicht der Anwälte ein klarer Rechtsbruch. Würden die Diesel-Pkw nur die Schadstoffmenge ausstoßen, die die Hersteller angeben, bestünde das NO2-Umweltproblem in den jeweiligen Städten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Dieses Problem mache sich in den betroffenen Städten durch eine deutlich erhöhte Zahl an Atemwegserkrankungen mit Todesfällen bemerkbar. Besonders Kinder reagieren empfindlich auf dieses Umweltgift, so die Anwälte:

So habe RP-online kurz nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (23.09.2015) bereits berichtet: "Besonders anfällig für diese Auswirkungen von NO2 sind Kinder. In Österreich beispielsweise führt die Schadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr laut Weltgesundheitsorganisation pro Jahr zu 21.000 zusätzlichen Fällen von Bronchitis und zu 15.000 zusätzlichen Asthma-Anfällen bei Kindern. Zudem warnt die WHO in diesem Zusammenhang schon lange davor, dass in abgasbelasteten Gebieten die Sterblichkeitsrate steigt - übrigens auch aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundesumweltamt kommt es hierzulande (...) zu rund 47.000 verfrühten Todesfällen durch Feinstaub. Durch winzige Partikel also, die ebenfalls durch Abgase entstehen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Jahr 2010 eine Obergrenze für Stickoxide zur Luftreinhaltung ausgegeben. Eingehalten hat sie bislang jedoch kaum ein Land - auch Deutschland nicht. Die aktuellsten Werte für die Städte hierzulande stammen aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an das Bundesumweltamt Anfang 2015. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2013. Wie sich hier zeigt, wird der zulässige Jahresdurchschnittswert an Stickoxiden (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) in manchen Städten um mehr als 100 Prozent überschritten. Das Stadtzentrum von Düsseldorf liegt dabei im Vergleich mit einem Jahresmittel von 61 Mikrogramm auf Platz 14. Köln belegt mit einem Wert von 61 den 13. Platz. Beide Städte weisen somit einen deutlich erhöhten Stickoxidwert auf. Am stärksten belastet ist Stuttgart (89), gefolgt von München (81) und Reutlingen (72). Laut Informationen von Marcel Langer, Leiter des Fachgebiets für Grundsatzfragen der Luftreinhaltung, beweisen Werte wie diese den Zusammenhang zwischen den zu hohen Werten von NO2 in deutschen Städten und dem Verkehr: Nur wo viele Autos fahren entstehen auch entsprechend bedenkliche Luftwerte."

RP-online bringt den Umweltskandal zu Recht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

"Was diese Angaben mit dem VW-Skandal zu tun haben Besser werden kann diese Luftbelastung - und damit auch die gesundheitliche Gefahr - angesichts der Tricks der Autohersteller, wie sie nun am Beispiel von VW bekannt geworden sind, jedoch nicht. Zwar gilt seit dem 1. September 2015 die Euro-6-Norm, laut der Diesel-Motoren bei ihrer Neuzulassung einen Wert von 80 Milligramm NOx je Kilometer nicht mehr überschreiten dürfen. Doch schon Anfang des Jahres zeigte eine anonymisierte Stichprobe der unabhängigen Organisation International Council on Clean Transportation an 15 Dieselwagen: Im Gegensatz zu dem, was in den Magazinen stand, überschritten alle unter Straßenbedingungen getesteten PKW die EU-Abgasnorm um das siebenfache. Der Diesel-Motor bleibt also zunächst ein Luftverpester. Mit einem wirkungsvollen Abgasreiniger könnte er zwar die geforderten Standards erfüllen, das aber macht ihn auch teurer - und für die Hersteller somit deutlich weniger konkurrenzfähig."

In Kenntnis dieser Fakten und als Reaktion auf das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, in dem das Gericht Fahrverbote für Diesel-Pkw in der belasteten Düsseldorfer Innenstadt für vermutlich unumgänglich hält, schreibe der Städte- und Gemeindebund NRW auf seiner Internetseite zum Erstaunen der Anwälte folgendes:

"Ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ein taugliches Mittel darstellen, ist fraglich. Denn die Probleme müssen an der Quelle in ihren tatsächlichen Ursachen bekämpft werden. Neben dem Straßenverkehr verursachen auch Landwirtschaft, Industrieunternehmen, Schifffahrt oder Kraft- und Fernheizwerke Immissionen. (...) Hinzu kommt, dass Fahrverbote insbesondere für den Lieferverkehr gravierende Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft hätten. Dies ist kaum vertretbar. (...) Dem Ruf nach der blauen Plakette sollte demgegenüber nicht gefolgt werden. Bereits heute sind durch die Schaffung der Umweltzonen seit dem Jahr 2008 den Städten und Gemeinden hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand entstanden. Sie zeigen jedoch eine vergleichsweise geringe Wirkung und sind für viele Kommunen bei der derzeitigen Personallage kaum überprüfbar."

Den dringend gebotenen und durch die Justiz angemahnten Maßnahmen werde also aus Angst vor finanziellen Folgen aus fadenscheinigen Gründen eine Absage erteilt. Dass bislang nicht viel erreicht worden sei, liege schließlich gerade daran, dass man seitens der Städte und Gemeinden die Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen nicht bekämpfe: Den Diesel-Pkw.

In dieser Situation gebe es die einmalige, außergewöhnliche Möglichkeit, im Wege direkter Demokratie ein parteipolitisch derzeit ungewolltes aber umweltpolitisch und rechtlich erforderliches Ziel zu erreichen: Jeder einzelne Bürger könne mit sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit vor den Verwaltungsgerichten klagen, da der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe e.V. hierfür bereits den Boden durch eigene erfolgreiche Klagen geebnet habe. Der Druck auf die Entscheider müsse jetzt durch individuelle Klagen der Bürger erhöht werden. Das zeigten die zögerlichen Äußerungen der Entscheider für Düsseldorf und München und die obengenannte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu diesem Thema sehr deutlich, die auch nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte und Androhung von Zwangsgeldern keine Entscheidung für das verwaltungsgerichtlich als unumgänglich festgestellte Dieselfahrverbot fällen wollten.

Vorhandene Rechtsschutzversicherungen müssten hierfür Deckung erteilen - eine erste Deckungszusage liege der Sozietät Rogert & Ulbrich bereits vor. Auch sonst seien die Gerichts- und Anwaltskosten überschaubar und im Erfolgsfalle würden diese üppig verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückerstattet.

Betroffene Städte seien insbesondere Aachen, Berlin, Darmstadt, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Frankfurt/M., Limburg/Lahn, München, Offenbach, Reutlingen und Stuttgart. Damit seien weit mehr als 10 % der deutschen Bevölkerung betroffen, denn der Bürger sei sowohl an seinem Wohnort als auch an seinem Arbeitsplatz in Mitleidenschaft gezogen.

Interessierte Bürger werden gebeten, sich an die Sozietät Rogert & Ulbrich zu wenden, um die entsprechenden Deckungsanfragen bei vorhandenen Rechtsschutzversicherern und Klagen einreichen zu lassen.

Wer selbst ein Dieselfahrzeug bis EUR 5 besitze, möge nach dem Rat der Anwälte zudem kurzfristig prüfen lassen, inwiefern Rücktritt oder Schadensersatz vom Händler oder Hersteller gefordert werden könne, um für den Fall der Einführung des Dieselfahrverbots keine Nachteile zu erleiden. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.luftreinhaltungsplan.de und auto-rueckabwicklung.de.

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