8. Februar 2015

kommentar zur kinder-schlagen-papst-diskussion

zur kinder-schlagen-papst-diskussion:

"Ich glaube, daß ein Klaps auf den Po schon 'mal sein muß (...), aber niemals ins Gesicht, und niemals im Affekt." *
(na, wer sagt das? auflösung unten!)
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2012 beschloss der bundestag:

    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

    (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
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* 1998 die damalige Jugendministerin Claudia Nolte (CDU)

http://kraetzae.de/erziehung/zuechtigung/

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