31. Juli 2017

Sunzi

„Die Macht ist bösartig und unersättlich – erst stumpft sie uns ab gegen das Leid anderer Menschen und dann macht sie uns süchtig danach, denn nur das Leiden anderer verleiht uns die Gewißheit, das unsere Macht über Sie ungebrochen ist. Im Gegensatz dazu will wahre Autorität nur das Beste für die Mitmenschen; ihr Wirken ist geprägt von Mitgefühl und Gerechtigkeit...“

Sunzi

Corinna

"Eine Mutter die selbstständig ein Kind geboren hat, ist kompetenter in der Unterstützung einer Gebärenden als ein Mediziner, der ausschließlich am manipulierten, krankhaften Vorgang ausgebildet wurde. Dies trifft leider genauso auf viele Hebammen zu."

Corinna

Berthold Brecht

“Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Whg. stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw.. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.”

 Berthold Brecht

DIRK C. FLECK

"Die Unbewussten gehören immer zur Mehrheit und dieses Wissen reicht aus, damit sie ihrer Arroganz und ihrem Zynismus lustvoll freien Lauf lassen können. Würde man sie auch nur für einen Tag aus dieser fürchterllchen „Solidargemeinschaft“ reißen und sie unter sensible, mitfühende Menschen stecken, sie würden vor Angst zerbröseln."
DIRK C. FLECK

Pflugschare zu Schwertern / Vorgebliche Armutsbekämpfung. Wie die EU per Rechtsbeugung Militarisierung unter dem Mantel der Entwicklungshilfe betreibt (junge Welt)

Pflugschare zu Schwertern / Vorgebliche Armutsbekämpfung. Wie die EU per Rechtsbeugung Militarisierung unter dem Mantel der Entwicklungshilfe betreibt (junge Welt)



Vorgebliche Armutsbekämpfung. Wie die EU per Rechtsbeugung Militarisierung unter dem Mantel der Entwicklungshilfe betreibt

Von Sabine Lösing und Jürgen Wagner

Abgasskandal: Grüne legen Zukunftsplan für E-Autos vor | Frankfurter Rundschau

Abgasskandal: Grüne legen Zukunftsplan für E-Autos vor | Frankfurter Rundschau



Die Partei will eine Umstellungsprämie. Für Nachrüstungen sollen aber die Unternehmen zahlen.

Einladung zum „Dieselgipfel“: Ökos müssen leider draußen bleiben - taz.de

Einladung zum „Dieselgipfel“: Ökos müssen leider draußen bleiben - taz.de



Verbraucher- und Umweltverbände wurden zum Dieselgipfel nicht eingeladen. Die Aktivisten wollen vor Gericht Fahrverbote erreichen.

Was bringen Diesel-Software-Updates? - ZDFmediathek

Was bringen Diesel-Software-Updates? - ZDFmediathek



Was bringen Diesel-Software-Updates?



Immer mehr Autos führen zu immer stärkeren Belastung der Luftqualität. Wie können dreckige Diesel sauberer werden ohne Tricksen, Täuschen und Tarnen?

Zukunft der Mobilität - Lernen von den Norwegern

Zukunft der Mobilität - Lernen von den Norwegern



Während in Deutschland noch über die Zukunft des Diesels diskutiert wird, setzt Norwegen längst voll auf Elektroautos. Schon ab dem Jahr 2025 sollen keine neuen Autos mit Verbrennungsmotor zugelassen werden. Einigen Norwegern geht selbst das noch nicht weit genug.
Von Björn Dake

Elektromobilität: Eine Million E-Autos bis 2020 | ZEIT ONLINE

Elektromobilität: Eine Million E-Autos bis 2020 | ZEIT ONLINE



Millionen Pendler könnten schon heute guten Gewissens E-Autos fahren. Der Einzelne würde sparen, die Stadtluft würde reiner. Doch die Autonation kümmert das wenig. Noch.

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung | Umweltbundesamt

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung | Umweltbundesamt



Das Umweltbundesamt
hat gestern neue Zahlen zum Mülltransport in Deutschland
veröffentlicht. Demnach sind 2016 rund 6,5 Millionen Tonnen Müll nach
Deutschland importiert worden. Der Wert schwankt seit 2004 nur
geringfügig und bleibt somit weitestgehend konstant. Die Menge an
exportiertem Müll und an Müll, der Deutschland im Transit passiert,
steigt jedoch seit Jahren.

Pendler: So viele Arbeitnehmer wie nie zuvor pendeln zum Job - SPIEGEL ONLINE

Pendler: So viele Arbeitnehmer wie nie zuvor pendeln zum Job - SPIEGEL ONLINE



Fast 60 Prozent der Arbeitnehmer pendelten 2016 zum Job. Besonders betroffen ist München, den höchsten Zuwachs hat Berlin. Auch zwischen Ost und West sind die Unterschiede enorm.

Crop-damaging temperatures increase suicide rates in India

Crop-damaging temperatures increase suicide rates in India





Studie: 60.000 Selbstmorde in Indien wegen Erderwärmung


Oft sind die Folgen des Klimawandels ja recht abstrakt. Eine ungewöhnliche Studie im Fachmagazin PNAS
will das aber nun ändern. Die Autoren der Uni Harvard haben sich die
Temperaturen während der Erntesaison in Indien angesehen und mit den
Selbstmordzahlen dort verglichen. Ihr Ergebnis: An Tagen, an denen die
Temperatur um nur ein Grad über dem Durchschnitt lag, gab es fast 70
zusätzliche Selbstmorde, bei fünf Grad über dem Durchschnitt waren es
rund 330 Suizide mehr. Insgesamt schätzen die Autoren, dass sich rund
59.300 Selbstmorde der letzten 30 Jahre auf die Erderwärmung
zurückführen lassen, fasst der Guardian zusammen.



Englischer Bericht, 5 Minuten Lesezeit
Quelle: Greenpeace

Kinder sollten in den Ferien Zeit verschwenden dürfen - Bildung - Süddeutsche.de

Kinder sollten in den Ferien Zeit verschwenden dürfen - Bildung - Süddeutsche.de



Im Urlaub brauchen Kinder Raum für sich selbst, mahnen Pädagogen. Eine Selbstverständlichkeit? In Zeiten der ständigen Optimierung des Nachwuchses leider nicht. Ein Plädoyer für das Loslassen.
Kommentar von Susanne Klein

OPEN ACCESS Teaser 3



Veröffentlicht am 11.05.2017
Teaser: Nathalie David
© Pitchoun Production / Hamburger Kunsthalle 2017

Greenpeace-Aktivisten demonstrieren an Verkehrsministerium für mehr Gesundheitsschutz


Umfrage: 86 Prozent der Deutschen erwarten von Herstellern saubere Nachrüstung

Berlin, 31. 7. 2017 – Für besseren Schutz der Gesundheit vor Dieselabgasen protestieren Greenpeace-Aktivisten heute vor Tagesanbruch am Verkehrsministerium von Alexander Dobrindt (CSU). In ein Meter großen Leuchtzeichen projizieren die Umweltschützer die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Stickoxide (NOx) seit Bekanntwerden des Abgasskandals an die Fassade. Hohe Stickoxidwerte verursachen in Deutschland 10.610 vorzeitige Todesfälle pro Jahr, so die Europäische Umweltagentur (http://bit.ly/2w6IUVO, S.60). Seit der Abgasskandals am 18. September 2015 öffentlich wurde, ergeben sich so rechnerisch 19.807 Sterbefälle. Bis heute sind Millionen Diesel-Pkw auf der Straße, die deutlich mehr Stickoxid ausstoßen als erlaubt. „Die fortgesetzte Untätigkeit des Verkehrsministers grenzt an unterlassene Hilfeleistung“, sagt Greenpeace Energieexperte Niklas Schinerl. „Die Bundesregierung muss die Hersteller zwingen, die Autos auf eigene Kosten sauber zu bekommen. Die technischen Lösungen dazu sind da.“


Diesen Mittwoch spricht Dobrindt mit der Autoindustrie über Wege, wie die Hersteller den zu hohen Stickoxidausstoß ihrer Diesel-Pkw senken können. Die Hersteller planen bislang lediglich Software-Updates, die den Schadstoffausstoß nach Industrie-Angaben um etwa 25 Prozent senken sollen. Interne VW-Unterlagen aus dem Jahr 2016 über die das ZDF im Juni berichtet hat, zeigen jedoch: Auch mit neuer Motorsteuerung stoßen Autos im Straßenbetrieb noch immer das Drei- bis Fünffache des EU-Grenzwerts aus. „Softwarekosmetik alleine kann die Gesundheit der Menschen nicht schützen“, so Schinerl. „Die Hersteller müssen auch an die Hardware ran.“ Laut einer heute veröffentlichten Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace erwarten 86 Prozent der Befragten, dass nachgerüstete Autos die Grenzwerte auf der Straße einhalten. (Alle Ergebnisse der Umfrage: http://gpurl.de/creQx

Überwiegende Mehrheit: Politik bereitet Autobranche nicht genug auf Wandel vor

Die Automobilbranche steht vor gravierenden Veränderungen. China, der weltgrößte Automarkt, führt ab dem kommenden Jahr eine schrittweise steigende Quote für E-Autos ein. Länder wie Großbritannien, Frankreich und Norwegen wollen Autos mit Verbrennungsmotor mittelfristig gleich ganz verbieten. Gleichzeitig drängen mit Unternehmen wie Tesla kapitalstarke neue Akteure auf den Markt. Zwei Drittel der Befragten glauben laut Emnid-Umfrage, dass die Bundesregierung zu wenig tut, um die Branche auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. „Während der Umstieg auf emissionsfreie Autos weltweit an Tempo gewinnt, bunkern die deutschen Hersteller sich mit dem schmutzigen Diesel ein“, so Schinerl. „Nur wenn die Bundesregierung dem Verbrennungsmotor das klare Enddatum 2025 setzt, werden Deutschlands Autoingenieure die Zukunft der Branche gestalten, statt weiter ihre Vergangenheit zu manipulieren.“

Tierrechtler dokumentieren Tierquälerei und massive Gesetzesverstöße in mehreren Bio- und Freilandställen - Qualitätssiegel KAT versagt - MORGEN Aktion vor KAT-Zentrale in Bonn

Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Berlin/Bonn (ots) - Dass die Haltung von Hühnern in Käfigen und in der Bodenhaltung für Tierquälerei steht, ist vielen Verbrauchern bekannt. In den letzten Jahren ist primär deswegen die Nachfrage an Eiern aus Freilandhaltung und Biohaltung massiv gestiegen. Gerne wird im Supermarkt nach der vermeintlich tiergerechten Alternative gegriffen. Pro Jahr werden rund 1,2 Milliarden Bio-Eier in Deutschland verzehrt. Ein Großteil der Bio- und Freilandeier stammt aus den Niederlanden.

Die aktuelle Undercover-Recherche vom Deutschen Tierschutzbüro zeigt auf, wie Hühner in Bio- und Freilandställen gehalten werden. 8 Ställe wurden in Deutschland und in den Niederlanden dokumentiert. "Betriebe mit 35.000 und mehr Tieren sind offenbar völlig normal, auch im Biosektor", so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Die Tierrechtler haben auch Ställe vorgefunden, in denen der Hühnerhalter die Tiere nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf gelassen hat. "In 2 Betrieben wurden an den Auslaufklappen ein Stromdraht oder Nägel montiert, offenbar mit dem Ziel, dass die Tiere nicht in den Auslauf gelangen können", kritisiert Peifer, der die Gesetzesverstöße dokumentiert und angezeigt hat. Zudem haben die Aktivisten bei ihren Vorort Recherchen ungestempelte Eier vorgefunden, die zum Verkauf angeboten worden sind.

Aber auch in den Ställen sieht es nicht nach Bio-Idylle aus. Auf mehreren Etagen, übereinandergestapelt, werden die Hühner teilweise gehalten. Über Förderbänder werden das Futter und die Eier transportiert "Bio ist mittlerweile auch Massentierhaltung", so Peifer. Die Aktivisten haben bei ihren Recherchen auch sterbende, tote und selbst verweste Hühner in den Ställen vorgefunden. Die Eier der geschundenen Hühner werden auch in deutschen Supermärkten verkauft. Dies erfolgt regelmäßig unter dem Siegel von KAT. Bei KAT handelt es sich um einen Verein der Eierwirtschaft, der offenbar nur das Ziel hat, dem Verbraucher Qualität und Sicherheit vorzugaukeln, die es aber nicht gibt. "Bei Kontrollen durch KAT hätten die Gesetzesverstöße auffallen müssen, entweder wurde nicht richtig kontrolliert oder es fanden überhaupt keine Kontrollen statt; aus unserer Sicht ist das Siegel wertlos", so das Fazit von Jan Peifer.

Unter dem Titel "Hinter jedem Ei steckt Tierquälerei" starten die Tierrechtler heute eine Aufklärungskampagne mit dem Ziel, die Verbraucher über Hühnerhaltung in Bio- und Freilandbetrieben zu informieren. "Wer diese Tierquälerei nicht unterstützen möchte, dem empfehlen wir auf Ei-Alternativen auszuweichen", so Peifer abschließend.

Heute Abend wird die ARD im Rahmen der Sendereihe "ARD-Exclusiv" ab 21:45 Uhr über die aktuelle Undercover-Recherche berichten. Zeitgleich wird das Deutsche Tierschutzbüro eine Kampagnen-Website mit weiteren Informationen online schalten: https://www.tierschutzbuero.de/ei-tierquaelerei/ Zudem wird der SWR morgen Abend in der Sendung "marktcheck" ab 20:15 Uhr berichten.

Fahrradschloss-Test: unsicher und schadstoffbelastet

Fahrradschloss-Test: unsicher und schadstoffbelastet



Es ist schade, aber nicht zu leugnen: kein Fahrrad ohne Fahrradschloss. Stiftung Warentest hat sich 20 Fahrradschlösser angesehen – und konnte am Ende nur 5 davon empfehlen.

Pazifik: Neuer Plastikmüll-Strudel größer als Mexiko entdeckt - Utopia.de

Pazifik: Neuer Plastikmüll-Strudel größer als Mexiko entdeckt - Utopia.de



Ein Expeditionsteam hat einen neuen riesigen Plastikmüll-Strudel im Meer entdeckt, diesmal vor den Küsten von Chile und Peru. Der Strudel soll sich über ein Fläche erstrecken, die größer als ganz Mexiko ist.

Öko-Test: Mineralwasser für Babys enthält Schwermetalle

Öko-Test: Mineralwasser für Babys enthält Schwermetalle



21 Mineralwasser für die Zubereitung von Baby-Nahrung hat die Zeitschrift Öko-Test 2017 untersucht. Die gute Nachricht zuerst: Mehr als die Hälfte der Mineralwasser sind unbedenklich. In einigen Wasserflaschen fand Öko-Test aber Schwermetalle, Keime und andere Schadstoffe. Ein Wasser ist sogar radioaktiv belastet.

Neue Gewässerschutzverordnung: Fische – AKW 0:1 - Blick

Neue Gewässerschutzverordnung: Fische – AKW 0:1 - Blick



Umweltschützer klagen: Statt Lebewesen schütze der Bundesrat mit der neuen Gewässerschutzverordnung lieber Atomkraftwerke.

Wenn Komponisten Hass komponieren - Bad Blog Of Musick

Wenn Komponisten Hass komponieren - Bad Blog Of Musick



Gestern fiel mir die Kenntnis eines Klavierwerkes zu, das sich „Die tödlichen Fehler der westlichen Zivilisation“ von M.M. nennt. Oder vielleicht nur nennen will und noch gar nicht existiert? Das wäre inständig zu hoffen. Denn es ist nichts Anderes als angewandte Islamophobie. Die letzten Tage las man, wie z.B. Seyran Ates um ihr Leben fürchten muss, da sich der Hass orthodoxer Glaubensströmungen auf sie ergiesst, die ihre liberale Moschee für den Untergang des Morgenlandes halten.

Baum pflanzen: Naturefund: Regenwald retten in Madagaskar

Baum pflanzen: Naturefund



Regenwald retten in Madagaskar

Düsseldorf: G20-Demo in der Düsseldorfer Innenstadt friedlich beendet | Express.de

Düsseldorf: G20-Demo in der Düsseldorfer Innenstadt friedlich beendet | Express.de



Der G20-Gipfel in Hamburg und die heftigen Krawalle dagegen sind zu Ende - aber jetzt gibt es einen „Nachklapp“ in Düsseldorf. – Quelle: http://www.express.de/28085952 ©2017

An die japanische Regierung: Das radioaktive Wasser darf nicht in den Pazifik!

An die japanische Regierung: Das radioaktive Wasser darf nicht in den Pazifik!



Fukushima, Japan: Mehr als 770.000 Tonnen radioaktiv verseuchtes Wasser sollen in den Pazifik geleitet werden, wenn der japanische Konzern TEPCO seine Pläne durchsetzt.

TEPCO betreibt das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi -- und ist für die verheerende Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 mitverantwortlich.

Was nach düsterer Science-Fiction klingt ist ein ganz realer Plan -- und könnte fatale Konsequenzen haben.

Doch noch können wir eingreifen: TEPCO wartet auf die Genehmigung der japanischen Regierung.
Zeigen wir der japanischen Regierung, dass die Weltgemeinschaft hinsieht! Seit dem Unfall in Fukushima steht sie unter permanentem Druck durch die Betroffenen vor Ort -- wenn wir sie jetzt mit weltweiter Solidarität unterstützen, können wir die Regierung davon überzeugen, TEPCOs Pläne zu stoppen.

Vor sechs Jahren wurde Japan von einem schweren Erdbeben und darauf folgenden Tsunami-Wellen erschüttert -- die Naturkatastrophe kostete zehntausenden Menschen ihr Leben und löste mehrere schwerwiegende Reaktorunfälle im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi aus.

Die Katastrophe nahm so weiter ihren Lauf: Hunderttausende Menschen mussten ihre Häuser verlassen, um das Kernkraftwerk entstand eine riesige verstrahlte Sperrzone.

Und dieser Teil des Unglücks hätte womöglich verhindert werden können: Ein japanisches Gericht urteilte kürzlich, dass TEPCO für die Nuklearkatastrophe Verantwortung trägt.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass TEPCO die Umwelt jetzt nicht weiter zerstört:
Rufen Sie Japans Umweltminister Koichi Yamamoto auf, TEPCOs Atommüll-Entsorgung im Pazifik zu stoppen!

Fischer vor Ort sind empört; die radioaktiven Wassermassen würden ihre Lebensgrundlage gefährden -- das örtliche Fischereigewerbe hat sich bis heute nicht von den Folgen des Atomunfalls erholt.

Täglich kühlen hunderte Tonnen Wasser die beschädigten Reaktoren von Fukushima Daiichi. Dabei nimmt das Wasser strahlendes Material auf, auch Tritium, einen radioaktiven Wasserstoff -- und Tritium lässt sich nicht herausfiltern. Das Ergebnis: Fast eine Millionen Tonnen hochgradig verseuchtes Wasser. Wir dürfen nicht zulassen, dass TEPCO seinen Atommüll einfach im Pazifik entsorgt.

Gemeinsam stehen wir weltweit an der Seite von Menschen, deren Lebensgrundlage durch rücksichtlose Konzerne bedroht wird. Indigene in Kanada wehren sich gegen Öl-Pipelines, Aktivist/innen in Peru gegen gigantische Minen, Arbeiter/innen auf Palmölplantagen in Indonesien und Malaysia gegen ihre Arbeitsbedingungen -- und wir legen uns ins Zeug, um ihre Kämpfe zu unterstützen.  

Die Menschen in Fukushima haben mehr als genug durchgemacht. Stehen wir ihnen jetzt bei und verhindern die riesige Atommüllentsorgung im Pazifik!

Saftschwindel im Supermarkt: Hersteller täuschen mit Verpackungstrick echten Fruchtsaft vor - foodwatch fordert ehrliche Kennzeichnung


Berlin, 31. Juli 2017. Sieht aus wie Saft, ist aber keiner - zahlreiche Hersteller täuschen auf Getränkeverpackungen echten Saft vor, auch wenn dieser mit Zuckerwasser verdünnt ist. Das ist das Ergebnis einer Recherche der Verbraucherorganisation foodwatch. Der völlig legale Trick: Auf der Vorderseite der Etiketten prangen große Früchte und der Hinweis auf die Geschmacksrichtung. Doch ob es sich tatsächlich um echten Saft handelt und wie hoch der Fruchtsaft-Anteil ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Produkten der Hersteller Rauch, Albi, Beckers Bester, Lausitzer, Voelkel und Solevita nur auf der Rückseite im Kleingedruckten erfahren. foodwatch forderte die Hersteller auf, ihre Produkte klar zu kennzeichnen und startete eine E-Mail-Aktion unter www.aktion-saftschwindel.foodwatch.de 


“Beckers Bester, Rauch, Albi & Co. machen uns Verbraucherinnen und Verbrauchern den Einkauf unnötig kompliziert. Es ist ärgerlich, wenn man selbst am Saftregal den Zutaten-Detektiv spielen soll. Das muss aufhören! Die Hersteller müssen ihre Produkte endlich verständlich kennzeichnen und auf der Vorderseite der Verpackung Fruchtgehalt und Getränkeart angeben“, erklärte Sophie Unger von foodwatch.

foodwatch hat die Saftregale in Filialen der drei größten Handelsketten sowie in einem Bio-Supermarkt unter die Lupe genommen. Dabei fielen Produkte von sechs Herstellern besonders negativ auf, weil sie auf der Vorderseite keinerlei Hinweise auf den Fruchtgehalt trugen. Dabei wären diese Angaben besonders wichtig beim Einkauf, da es zwischen den verschiedenen Getränkearten entscheidende Qualitätsunterschiede gibt: Während ein echter Saft aus 100 Prozent Frucht bestehen muss, darf ein Nektar je nach Sorte zu 50 bis 75 Prozent mit Wasser und Zucker verdünnt sein und kann fruchteigenes Aroma enthalten. Aromatisierte Getränke mit geringerem Fruchtanteil (6 bis 30 Prozent) müssen als “Fruchtsaftgetränk“ bezeichnet werden. Auf den ersten Blick unterscheiden sich jedoch die Verpackungen zahlreicher Nektare und Fruchtsaftgetränke der von foodwatch kritisierten Hersteller nicht von denen echter Säfte.

Zum Beispiel unter dem Namen “Himbeer-Rosa Pfeffer“ von Rauch verbirgt sich ein mit Wasser und Zucker verdünnter, aromatisierter Apfelsaft, der nur 7,5 Prozent Himbeermark enthält. Das erfährt aber nur, wer die Verpackung umdreht und sich durch einen Dschungel aus Kleingedrucktem in 16 Sprachen kämpft. Die Vorderseite der Verpackung schmückt Rauch dagegen überwiegend mit großen Himbeeren. Ähnlich macht es Hersteller Albi: Das Produkt “Guave Maracuja“ enthält - anders als die Vorderseite der Verpackung vermuten lässt - lediglich ein Prozent Maracujasaft. Auf der Internetseite listet das Unternehmen zahlreiche Produkte in der Rubrik “Säfte“ auf, die keine Säfte sind.

Auch bei Beckers Bester ist ohne einen Blick ins Kleingedruckte die Qualität des Produkts der Sorte “Kirsche“ nicht vom Produkt der Sorte “Orange“ zu unterscheiden: gleiche Flasche, gleicher Preis und auf der Vorderseite auch das gleiche Etikett. Die entscheidende Information versteckt Beckers Bester auf der Rückseite: Während “Orange“ ein echter Saft aus 100 Prozent Frucht ist, ist die “Kirsche“ ein Nektar mit nur 35 Prozent Frucht und der Hauptzutat Wasser. Ähnlich wie Hersteller Albi führt auch Beckers Bester auf seiner Homepage unter anderem die Nektare “Kirsche“ und “Mango“ in der Rubrik “Säfte“ auf. Und auch Bio-Hersteller Voelkel tarne laut Auffassung von foodwatch seine aromatisierten Fruchtsaftgetränke “Ananas Kokos“ und “Kokos Mango“ mit großen Bildern von Kokosnüssen und Früchten als Säfte, ohne auf der Vorderseite auf den Fruchtgehalt hinzuweisen.

Dass eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung möglich ist, beweist dagegen die Rewe-Eigenmarke “ja!“ mit ihrem “ACE-Vitamin-Getränk“. Ein gut lesbarer Hinweis auf den Saftgehalt von 32 Prozent findet sich auf der Vorderseite des Etiketts. Auch Edeka kennzeichnet sein Eigenmarkengetränk “Gut und Günstig“ als “Apfel Nektar“ und verweist auf der Vorderseite auf den 50-prozentigen Fruchtgehalt. Unter der Marke Lockwitzgrund habe der Hersteller Lausitzer laut foodwatch mit seinem “Kirsch-Bananen“-Nektar zwar ein Schummelprodukt in seinem Sortiment, bei dem er den Fruchtgehalt nicht auf der Vorderseite aufführt. Bei seinem “Sauerkirsch-Nektar“ zeige Lausitzer aber, dass eine ehrlichere Kennzeichnung möglich ist.
Link:
- E-Mail-Aktion von foodwatch: www.aktion-saftschwindel.foodwatch.de 

Abgas-Untersuchungsausschuss belogen

„Dem Verkehrsminister fliegen immer mehr Erkenntnisse aus seiner Untersuchungskommission ‚Volkswagen‘ um die Ohren. Das ihm unterstellte Kraftfahrtbundesamt hielt auch die Abgasmanipulationen bei Porsche unter dem Teppich. Es ist unerträglich, dass ein Bundesminister monatelang die Argumente der Automobilindustrie herunterbetet und erst handelt, wenn die Beweise erdrückend sind“, erklärt Herbert Behrens, Verkehrsexperte der Fraktion DIE LINKE und früherer Leiter des Abgas-Untersuchungsausschusses, mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung über die Einflussnahme der Automobilbranche auf Dobrindts Untersuchungskommission ‚Volkswagen‘. Behrens weiter:


„Herr Dobrindt und andere Verantwortliche blieben ihrer Rolle als Anwälte der Autolobby auch in den Zeugenbefragungen des parlamentarischen Abgas-Untersuchungsausschusses treu. Sie haben das Gremium schlichtweg belogen! Den Verkehrsminister jetzt noch in einen Diesel-Gipfel einbeziehen zu wollen, heißt den Bock zum Gärtner zu machen. Dobrindts Rücktritt ist längst überfällig." 

„Gründe für die Betriebseinstellung Bohrschlammdeponie Brüchau im Jahr 2012“ - Kleine Anfrage von MdL Dorothea Frederking (Grüne) beantwortet: Betreiber legte kein Sickerwasser-Gutachten vor!


Es war eine neue EU-Richtlinie, die dazu führte, dass der Betrieb der Giftschlammgrube zum 01.05.2012 eingestellt werden musste. So viel war schon länger bekannt.

Dorothea Frederking wollte es nun genauer wissen und fragte:
„Welchen von der EU-Richtlinie verlangten konkreten Anforderungen wurde die
Bohrschlammdeponie Brüchau nicht gerecht, sodass sie geschlossen werden
musste?“

Antwort der Landesregierung:

Nach den neuen Bestimmungen „hat der Unternehmer u.a. das Sickerwasserpotenzial der abgelagerten Abfälle und den Schadstoffgehalt des Sickerwassers zu ermitteln und zu bewerten sowie verschmutztes Wasser und Sickerwasser aus der Abfallentsorgungseinrichtung erforderlichenfalls zu behandeln.
Diesen neuen Anforderungen konnte der Unternehmer bis zum gesetzlich vorge-
schriebenen Stichtag aufgrund der Entstehungsgeschichte der Deponie nicht gerecht
werden.“

Diese Antwort befriedigt uns nicht. Wieso "konnte" der Unternehmer Potenzial und Schadstoffgehalt des Sickerwassers nicht ermitteln, was waren konkret die Gründe, die ihm diese Ermittlungen unmöglich machten?

Wieso bestand das LAGB nicht darauf, dass der Unternehmer die in Anhang 6 zu § 22a Abs. 3 Satz 1 ABBergV vorgeschriebenen Ermittlungen und Bewertungen des Sickerwassers vornimmt, zumal sich daraus die Notwendigkeit einer Behandlung der Wässer hätte ergeben können?

Durch den Nachweis der Dichtigkeit hätte GdF den – höchst lukrativen – Betrieb der Grube vermutlich sogar weiterführen können. Befürchtete oder wusste GdF, dass ein Sickerwasser-Gutachten ungünstig ausfallen würde und zog es daher vor, kein Gutachten vorzulegen? - Allemal verdeutlicht das Geschehen um die Betriebsschließung 2012 zusätzlich zu all den sonstigen Unterlagen, dass es absurd ist, die Grube als dicht zu bezeichnen, was LAGB-Abteilungsleiter Poschwald am 23.05.2017 vor dem Kreis-Umweltausschuss in Salzwedel noch für möglich hielt.

Sucht Landesregierung neue Begründung für Abdeckvariante?

Zeitgleich mit der Beantwortung der KA von D.Frederking gab Staatsminister Robra
eine "Beschlussrealisierung" (Drucksache 7/1651) zum Landtagsbeschluss vom 04.05.2017 heraus. Hierin macht er die Wahl der endgültigen Schließungsvariante (Abdeckung oder Verbringung auf geeignete Deponie) abhängig vom Ergebnis der Untersuchung des Gruben-Inventars.

Dies ist bemerkenswert, denn bisher wurde die Entscheidung „Abdeckung oder Verbringung?“ von der Frage der Dichtigkeit der Grube abhängig gemacht.

Erkennt die Landesregierung, dass es immer schwieriger wird, die These einer möglichen Dichtigkeit der Grube aufrecht zu erhalten? Sucht sie deshalb nach einer anderen Begründung für die „endgültige Verwahrung“ der Giftschlämme in Brüchau? - Eines ist unverkennbar: die Landesregierung windet und wendet sich. Um alles in der Welt will sie vermeiden, was im Gicon-Endbericht (2015) als beste Lösung identifiziert wird:

„Die technisch aufwendigste, dafür nachsorgefreie und den höchsten Anforderungen entsprechende Maßnahme ist eine Dekontamination off-site durch Beseitigung des gesamten Abfallkörpers.“

Wir haben Herrn Minister Robra um Aufklärung gebeten (Anhang 2) und werden weiter dafür kämpfen, dass es zu einer Grundreinigung kommt, statt den giftigen Dreck zuzudecken!


15 Jahre Staatsziel Tierschutz: VIER PFOTEN kritisiert Untätigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums

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© VIER PFOTEN I R&D
Hamburg, 31. Juli 2017 - Zum 15. Jahrestag der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz zieht die Stiftung VIER PFOTEN ein enttäuschendes Resümee. CDU und CSU haben sich zwar vor 15 Jahren für die Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung zum wirksamen Tierschutz abgeleitet. Seit Jahren wird insbesondere in der Nutztierpolitik versäumt, gesetzlich bindende Regelungen zum Wohle des Tierschutzes durchzusetzen. Stattdessen setzt Bundesminister Christian Schmidt auf Ankündigungen, freiwillige Selbstverpflichtungen mit der Industrie und Arbeitsgruppen. VIER PFOTEN kritisiert, dass freiwillige Vereinbarungen weder behördlich kontrollierbar sind, noch sanktioniert werden können. Am 17. Mai 2002 nahm der Bundestag den Tierschutz ins Grundgesetz auf, am 1. August 2002 trat die Gesetzesänderung in Kraft.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN:
„Im seit 2005 von der CDU/CSU geführten Bundeslandwirtschaftsministerium stehen die Interessen der Agrarindustrie ganz klar vor dem Schutz der Tiere. Insgesamt wird an der bisherigen Arbeit der Bundesregierung kein Wille deutlich, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz durch wirksame Regelungen umzusetzen. Zur Bundestagswahl besteht die Chance, sich für rechtlich wirksame Verbesserungen im Tierschutz auszusprechen, anstatt immer wieder auf Freiwilligkeit zu setzen.“
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VIER PFOTEN analysiert Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor kurzem eine Bilanz veröffentlicht, die nicht mit Eigenlob spart. Vermeintliche Fortschritte werden als große Erfolge gefeiert. Dabei sieht die Realität der Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland am Ende der Amtszeit von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt nach wie vor sehr traurig aus.
Die vollständige Analyse von VIER PFOTEN finden Sie auf: http://www.vier-pfoten.de/themen/tierschutzpolitik/bundestagswahl-2017/geschafft-oder-gescheitert.


Beispiel: Staatliches Tierwohl-Label
BMEL: „Mit dem staatlichen Tierwohl-Label wollen wir die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern, weil wir mehr Tierwohl für den Verbraucher erkennbar machen – verlässlich und auf einen Blick.“

VIER PFOTEN: „Das staatliche Tierwohllabel ist in seiner jetzigen Form Betrug am Verbraucher. Es zeichnet lediglich den Mindeststandard aus. Solange elementare Tierwohlkriterien nicht bereits in der Einstiegsstufe Anwendung finden, ist das Label nicht mehr als ein Marketinginstrument. Wir fordern: Wo Tierschutz drauf steht, muss auch Tierschutz drin sein!"

Beispiel: Sch
nabelkürzen bei Legehennen
BMEL: „Ab Sommer 2018 werden Eier mit Herkunft aus Deutschland nur noch von Legehennen mit unkupierten Schnäbeln stammen.“

VIER PFOTEN: "Routinemäßiges Schnabelkürzen ist per Tierschutzgesetz bereits seit 1986 verboten, es wurde jedoch jahrzehntelang von den Behörden geduldet. Nun versucht das Ministerium dies durch die freiwillige Branchenlösung als Fortschritt zu verkaufen. Die Branche verpflichtet sich damit jedoch nur dazu, endlich Gesetze einzuhalten."

Beispiel: Küken tötenBMEL: „Zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei werden derzeit im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung“ unter Hochdruck in die Praxisreife überführt. Damit übernehmen wir eine Vorreiterrolle und schaffen mit Technik aus Deutschland die Voraussetzungen, um das Kükentöten auch international zu beenden."

VIER PFOTEN: "Die Branche erwartet, dass das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei frühestens 2019 marktreif sein wird. Durch das Verfahren würden die Eier dann noch vor dem Schlüpfen aussortiert. Diese Methode bietet jedoch keinen Ausstieg aus der einseitigen Zucht und versperrt damit dem Aufbau einer nachhaltigen Hühnerzucht den Weg."
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Weitere Informationen: http://www.vier-pfoten.de/themen/tierschutzpolitik/bundestagswahl-2017/geschafft-oder-gescheitert/

Abgasskandal: Wie wir die Verkehrswende organisieren | ZEIT ONLINE

Abgasskandal: Wie wir die Verkehrswende organisieren | ZEIT ONLINE



Die Autobranche ist in einer Krise wie die Energiepolitik nach Fukushima. Die Verkehrswende muss jetzt kommen, wir brauchen eine Zukunftskommission Saubere Automobilität.

Nach Stuttgarter Richterspruch zu Diesel-Fahrverboten: Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung eines „Acht-Punkte-Sofortprogramms für saubere Luft“


Deutsche Umwelthilfe bewertet die von den Autokonzernen geplanten Software-Veränderungen als technisch weitgehend unwirksam und als klar EU-rechtswidrig – Stuttgarter Gericht fordert ab dem 1.1.2018 verbindliche Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte und erklärt die von den Autokonzernen angebotenen Software-Updates für Diesel-Pkw als ungeeignete Maßnahme – Verwaltungsgericht: „Behörde ist nicht befugt, das zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte sofort (1.1.2018) erforderliche Verkehrsverbot wegen der „Nachrüstlösung“ auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“ – Dieselkonzerne wollen ohne vorherige Prüfung und Genehmigung durch die Behörden Motorsteuersoftware verändern – Unter plus 10 Grad Celsius will die Politik die faktische Abschaltung der
Abgasreinigung und damit tausende unnötige Todesfälle akzeptieren – DUH kündigt an, „alle rechtlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, um die erneute rechtswidrige Kungelei zu stoppen

Berlin, 31.7.2017: Nachdem durch Gerichtsentscheidungen Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf, München und Stuttgart als erforderlich bestätigt wurden, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass sich die Politik endlich von den in Hinterzimmern verabredeten unzureichenden Software-Updates verabschiedet und wirklich wirksame Maßnahmen ergreift. Angesichts der anstehenden Verhandlungen beim „Nationalen Forum Diesel“ am 2.8.2017 legt die DUH ein „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ vor.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist vor Gericht krachend mit seinem Versuch gescheitert, eine freiwillige Software-Änderung anstelle der für den 1.1.2018 bereits angekündigten Diesel-Fahrverbote durchzusetzen. Vernichtende Kritik erntete die Landesregierung Baden-Württemberg für ihre zuletzt als vorzugswürdig erachteten sogenannte „Software-Änderung“. Selbst unter der (unrealistischen) Annahme, dass 100 Prozent der betroffenen Autohalter bis 2020 daran teilnehmen und eine Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr um mindestens 50 Prozent einträte (beide Zahlen sind deutlich zu hoch), wäre nach Einschätzung der Gutachter der Landesregierung nur mit einer Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte (NO2) um 9 Prozent zu rechnen. Da die Belastung der Stuttgarter Atemluft um bis zu 100 Prozent über dem gesetzlichen Grenzwert liegt, ist die Software-Änderung aus Sicht des Gerichts ungeeignet.

„Tatsächlich ist die maximal mögliche Gesamtreduktion der Emissionen noch weitaus kleiner als vom Gericht als Maximalwert dargestellt, da die Industrie weniger als die Hälfte der Bestands-Diesel-Pkw in diese Maßnahme einbezieht, die aktuelle versprochene Minderung der Emission bei durchschnittlich 25 und nicht 50 Prozent liegen soll und schließlich nur ein kleiner Teil der Autohalter an dieser „freiwilligen“ Maßnahme teilnehmen wird. Wir gehen von deutlich weniger als 5 Prozent Verbesserungspotential der NO2-Belastung in unseren durch Dieselabgase vergifteten Städte aus“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die realen Stickoxid-Abgasemissionen von Euro 5 + 6 Diesel-Pkw liegen um das 5- bis 8-fache höher als erlaubt. Einen kürzlich untersuchten Audi A8, Abgasnorm Euro 6 hat die DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) mit knapp 2.000 mg NOx/km gemessen; das Fahrzeug war damit 24-mal schmutziger als bei der Zulassung erlaubt. Aus Sicht der DUH ist es nicht akzeptabel, dass nun „freiwillige Software-Updates“ mit nur 25 Prozent Reduktion der NOx-Emissionen akzeptiert werden sollen. Bei Temperaturen unter plus 10 Grad Celsius und damit insbesondere im gesundheitlich besonders sensiblen Winterhalbjahr dürfen die Diesel-Pkw zudem so schmutzig bleiben wie bisher. Zudem sind die geplanten Software-Veränderungen ohne behördliche Genehmigung eindeutig EU-rechtswidrig und werden durch die Freiwilligkeit der Maßnahme nur von einer Minderheit der Fahrzeughalter akzeptiert.

„Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die illegalen Placebo-Software-Updates zu stoppen. Als gäbe es kein Dieselgate und kein seit zwanzig Jahren bestehendes Betrugs-Kartell, gibt sich die Bundesregierung mit freiwilligen Angeboten zufrieden. Spätestens mit dem Stuttgarter Richterspruch müsste der Bundesregierung klargeworden sein, dass Placebo-Lösungen die Luft nicht sauber machen und die von uns gerichtlich durchgesetzten Diesel-Fahrverbote das einzig wirksame Mittel sind, die Industrie zu verpflichten, die betroffenen Fahrzeuge technisch so nachzurüsten, dass sie im realen Betrieb auf der Straße die Euro 6 Abgaswerte einhalten. Anstatt die Industrie unterwürfig um „freiwillige Angebote“ zu bitten, müssen die Autokonzerne zur vollständigen Behebung des durch ihren Betrug entstandenen Schadens und zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden“, so Jürgen Resch. "Jegliche Kaufanreize ausgerechnet für Diesel-Fahrzeuge, wie vom bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer am Wochenende gefordert, lehnen wir ab, da selbst die saubersten Euro 6 Diesel-Pkw deutlich höhere NOx-Emissionen haben als Euro 6 Benzin-Pkw."

Weder das Bundesverkehrs- noch das Bundesumweltministerium waren bisher zu Arbeitsgesprächen mit der DUH bereit. Umwelt- und Verbraucherverbände sind auch für die Teilnahme am Nationalen Diesel-Forum trotz aller Bemühungen bisher nicht eingeladen. So bleibt der DUH nur der Weg über die Öffentlichkeit, ihr mit Experten entwickeltes „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ als neue Verhandlungsgrundlage für den Dieselgipfel am Mittwoch, 2.8.2017 zu präsentieren, mit denen sowohl die Luftqualitätswerte ab dem 1.1.2018 eingehalten als auch die die Mobilität der Menschen sichergestellt werden kann.

Die notwendigen Maßnahmen des „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“:
1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).

2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018 (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).

3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge zur Hardware-Nachbesserung der Abgasreinigungsanlage und Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße (gemäß RDE-Abgasmessung).

4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge (Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI SCR-Technologie.

5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen „Sauberen ÖPNV“: Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6 Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an Nachverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung und Ausdehnung der Betriebszeiten.

6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen Unternehmen zu geben.

7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius bis plus 35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, ordnungsgemäßer Abgasreinigung.

8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt: Die Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Stuttgarter Verfahren und 15 anderen Auseinandersetzungen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte vertritt, bewertet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart wie folgt: „Das Stuttgarter Urteil war ein letzter Weckruf für Politik und Industrie. Alle, die denken, es sei eine Einzelentscheidung eines besonders kritischen Gerichts, werden sich täuschen: Die Entscheidung liegt vielmehr ganz auf der Linie der seit zehn Jahren gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich daran orientiert und in tatsächlicher Hinsicht nur die Gutachten der Landesregierung ausgewertet. Das durch die Umweltverbände einklagbare Recht auf saubere Luft wird sich, da bin ich sicher, daher auch in einer höheren Instanz durchsetzen. Bei massiven Gesundheitsschäden bis hin zu den 10.600 jährlichen vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aufgrund von Stickstoffdioxid sollte die Politik früher zur Vernunft kommen und die seit vielen Jahren ausstehenden Maßnahmen schnellstmöglich verabschieden.“

Hintergrund:
Nach dem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Freitag, 28.7.2017 (siehe Pressemitteilung des VG Stuttgart), sind Diesel-Fahrverbote die „effektivste und derzeit einzige Luftreinhalteplanmaßnahme zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte und zugleich auch zur schnellstmöglichen Einhaltung, wenn dieses bereits zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt wird“. Entgegen der Aussagen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Tage des Urteils erteilt das Gericht auch eine Absage für „alle anderen von der Planungsbehörde in Betracht gezogenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsverbote nach Kfz-Kennzeichen, City-Maut, Nahverkehrsabgabe und sog. „Nachrüstlösung“)“, diese „sind von ihrem Wirkungsgrad nicht gleichwertig“.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht äußerte sich auch zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Diesel-Fahrverbote: „Das Verkehrsverbot verstößt insbesondere unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil - wovon auch die Planbehörde ausgeht und was zwischen den Beteiligten deshalb unstreitig ist - der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer. Die Planbehörde ist auch nicht befugt, das zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte sofort (01.01.2018) erforderliche Verkehrsverbot wegen der von ihr zuletzt bevorzugten sog. „Nachrüstlösung“ auf einen erheblich späteren Zeitpunkt (hier 01.01.2020) zu verschieben. Soweit die Planbehörde dieser „Nachrüstlösung“ trotzdem den Vorzug geben will, würde sie damit zudem einen Handlungsspielraum zu Lasten des zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte sofort gebotenen Verkehrsverbots in Anspruch nehmen, der ihr gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG ebenfalls nicht zusteht, wenn die Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwerte bereits seit so langer Zeit wie in der Umweltzone Stuttgart überschritten sind.“

Das Gericht widerspricht in seinem Urteil auch den von Autokonzernen und Regierungspolitikern behauptetem Problem, auf Basis der aktuellen Rechtslage seien Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge nicht möglich. Dazu urteilte das Gericht: „In Anbetracht der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der unionsrechtlich vorgegebenen Umweltschutzstandards und des aus Art. 2 Abs. 2 GG resultierenden Schutzauftrags für das Leben und die Gesundheit von Menschen kann dieses vom Bundesverordnungsgeber ohne sachlichen Grund bislang nicht behobene Regelungsdefizit jedoch nicht dazu führen, dass das vorliegend zum Schutz der menschlichen Gesundheit gebotene Verkehrsverbot unterbleibt. Da die Aufzählung der Zusatzzeichen in der StVO zudem nicht abschließend ist, ist der Beklagte deshalb rechtlich befugt und verpflichtet, das im vorliegenden Fall notwendige Zusatzzeichen selbst zu gestalten. Auch in Bezug auf den hier notwendigen Textumfang, mit dem eine Freistellung vom Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge Euro 6 und sonstige Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren) ab Euro 3 geregelt werden müsste, bestehen keine rechtlichen Bedenken.“

Zu den gesundheitlichen Auswirkungen der derzeitigen massiven Überschreitung der NO2-Luft¬qualitätswerte: Neben den laut Studie der Europäischen Umweltagentur 10.610 jährlichen vorzeitigen Todesfällen, gibt es mehrere Hunderttausend durch Stickoxid bedingte
Krankenhauseinweisungen, Arztbesuche, Fehltage in der Schule, Tage mit Arbeitsunfähigkeit und Asthmaanfälle.

Links:
Pressemitteilung des VG Stuttgart zur Entscheidung in der Klage VG Stuttgart vom 28.7.2017:  http://l.duh.de/c18kt

Pressemitteilung der DUH vom 28.7.2017: Verwaltungsgericht Stuttgart: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und erforderlich http://l.duh.de/p170728b

Pressemitteilung der DUH vom 16.6.2017: Der schmutzigste Diesel ist ein Audi A8 der Abgasstufe Euro 6: Deutsche Umwelthilfe misst bei Straßenmessungen höchste je gemessene NOx-Werte eines Diesel-Pkw: http://l.duh.de/p170616b

Deutsche Umwelthilfe fordert Einhaltung der Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe und Aufbau eines Recyclingsystems


Verordnung zum Umgang mit giftigen Dämmstoff-Abfällen tritt zum 1. August 2017 in Kraft – Deutsche Umwelthilfe fordert Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlich – Vollzug der getrennten Sammlung schadstoffhaltiger Dämmstoffe muss sichergestellt werden – DUH fordert Aufbau eines Recyclingsystems für HBCD-haltige Abfälle

Berlin, 31.7.2017: Am 1. August 2017 tritt die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ in Kraft. Die Regelung enthält unter anderem Vorgaben zur getrennten Sammlung und Überwachung von Abfällen die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder andere persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Diese Substanzen stellen eine Gefahr für die Umwelt dar und werden nach der neuen Verordnung als nicht gefährlich eingestuft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Einstufung giftiger Abfälle als angeblich ungefährlich und fordert die Bundesregierung auf, dies rückgängig zu machen. Zudem muss die Einhaltung der getrennten Erfassung HBCD-haltiger Stoffe durch die Behörden der Bundesländer kontrolliert und durchgesetzt werden. Nur so wird eine Abtrennung der Schadstoffe und ein Recycling ermöglicht.

Noch im Herbst 2016 wurden HBCD-haltige Abfälle als gefährlich eingestuft. Auf Druck der Bauindustrie wurde die Entscheidung Ende 2016 jedoch für ein Jahr ausgesetzt. „Mit der zum 1. August in Kraft tretenden Verordnung werden HBCD-Dämmstoffe dauerhaft als nicht gefährlich zurückgestuft und damit Umweltvorgaben außer Kraft gesetzt. Wir fordern alle POP-haltigen Abfälle, darunter auch HBCD-Dämmstoffe, als gefährlich einzustufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass schadstoffbelastete Abfälle ausschließlich in geeigneten Anlagen behandelt werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

„Die Pflicht zur Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe ist die Grundlage für das sichere Ausschleusen des umweltgefährlichen Stoffes HBCD und für den Aufbau eines dringend notwendigen Recyclingsystems. Wenn die Getrenntsammlung jedoch nur auf dem Papier existiert und in der Praxis nicht kontrolliert wird, dann werden Abfälle weiterhin sinnlos verfeuert, für die gut funktionierende Recyclingtechnologien vorhanden sind. Deshalb fordern wir von den Bundesländern einen konsequenten Vollzug der Getrenntsammlung HBCD-haltiger Abfälle“, sagt der Leiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Derzeit werden HBCD-Abfälle nahezu beliebig in Müllverbrennungsanlagen verfeuert. Damit werden nicht nur auf Sonderabfälle spezialisierte Anlagen umgangen, es wird auch ein mühsam hergestellter und wertvoller Rohstoff zerstört. „Polystyrol benötigt in der Herstellung jede Menge Energie und Erdöl. Würde man vorhandene lösemittelbasierte Recyclingtechnologien nutzen, ließen sich die Schadstoffe wirksam abtrennen, CO2-Emissionen erheblich verringern und Rohstoffe im Kreislauf führen. Ressourcenschutz darf kein leeres Versprechen bleiben“, kritisiert Fischer. „Die Bundesregierung muss auch bei Dämmstoffen die Prinzipien von Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung umsetzen.“

Hintergrund:

Das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) baut sich in der Umwelt nur langsam ab und wirkt giftig auf Mensch und Natur. Die Produktion und Verwendung von HBCD ist mittlerweile weltweit verboten. Der Stoff wurde jedoch in großem Umfang in marktüblichen Styropor-Dämmstoffen verbaut. Allein in Deutschland fallen jährlich etwa 40.000 Tonnen HBCD-haltige Dämmstoffe an – mit steigender Tendenz.

Links:

Stellungnahme zum Verordnungsentwurf: http://www.duh.de/projekte/hbcd-daemmstoffe/

Hintergrundinformationen zur Nutzung ungefährlicher Naturdämmstoffe http://www.duh.de/naturdaemmstoffe/

Schottland: Statoil bringt schwimmende Windkraftwerke aufs Meer - SPIEGEL ONLINE

Schottland: Statoil bringt schwimmende Windkraftwerke aufs Meer - SPIEGEL ONLINE



25 Kilometer vor der Küste Schottlands hat ein Energieunternehmen ein riesiges Windrad wie eine Boje verankert. Das ist nur der Anfang. Bis Ende des Jahres soll ein schwimmender Windpark entstehen.

Uran-Lagerhalle in Gronau: Genehmigung widerrufen


- Atomkraftgegner: offensichtlich kein Bedarf
- Was passiert mit Gronauer Uran in Frankreich?
6. August: Kundgebung vor Urananreicherungsanlage
Nachdem der Gronauer Urananreicherer Urenco in den letzten Tagen mitgeteilt hat, dass die Inbetriebnahme der neuen Uran-Lagerhalle für 60 000 Tonnen Uranoxid in Gronau nach mehr als 15 Jahren Planung, Bau und Leerstand "nicht prioritär angegangen werde", fordern Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) den Urenco-Konzern auf, die Genehmigung für die Halle und zur Lagerung von rund 60.000 Tonnen Uranoxid in der Halle freiwillig und rechtsverbindlich zurückzugeben. Andernfalls müsse die NRW-Landesregierung die Genehmigung offiziell widerrufen, da es seitens von Urenco offensichtlich keinen Bedarf an dem neuen Uranmüll-Lager gibt. Konkret würde das eine Entwidmung bedeuten, so dass in der bereits erstellten Halle kein Uranoxid eingelagert werden darf. Am 6. August findet eine Kundgebung vor der Urananreicherungsanlage statt.
Vorgehen der Urenco ist nicht hinnehmbar
BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz kritisiert: „Der nukleare Schlingerkurs der Urenco muss endlich ein Ende haben. Dass in der Halle, die nicht mal gegen Flugzeugabstürze gesichert ist, kein Uranoxid eingelagert werden soll, ist positiv. Doch es ist nicht hinnehmbar, dass Urenco jahrelang die betroffene Bevölkerung und die zuständigen Behörden im Unklaren darüber lässt, was eigentlich mit dem Uranmüll der Urenco passieren soll. Das NRW-Wirtschaftsministerium muss unverzüglich aktiv werden. In Gronau darf kein weiterer Atommüll produziert werden und jegliche Lagerung von Uranoxid in der Lagerhalle muss generell untersagt werden.“
Beim Betrieb der Gronauer Urananreicherungsanlage fällt in großen Mengen Atommüll in Form von Uranhexafluorid an. Das gefährliche Material wird in Containern neben der Anlage unter freiem Himmel deponiert (Ende März 2017 rund 21.000 Tonnen), wurde bis 2009 in großen Mengen auch zur Freiluftlagerung nach Russland exportiert (rund 30.000 Tonnen) und wurde dann zur Umwandlung in Uranoxid nach Frankreich transportiert (rund 10.000 Tonnen). Urenco-Sprecher Chris Breuer erklärte jetzt dazu, dass sich das Material noch immer in Frankreich befinde. Es sei aber gegen Uranhexafluorid der britischen Urenco-Schwestergesellschaft „getauscht“ worden. Um welche Mengen Uranhexafluorid es sich dabei handelt und welche Konsequenzen dieses „Uranopoly“ für die Gronauer Uranlagerhalle hat, erläuterte Breuer nicht.
Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen betont, dass diese jüngsten Informationen der Urenco viele neue Fragen aufwerfen: „Was soll zukünftig mit dem Uranoxid in Frankreich oder Großbritannien geschehen? Wird es von dort weiter exportiert? Und wenn ja, womöglich wieder nach Russland? Welche deutsche Behörden haben diesen Urantausch kontrolliert und bewilligt und wie viel Uranhexafluorid wurde nach diesem Tauschgeschäft von Großbritannien nach Gronau transportiert? Zu all diesen Fragen müssen Urenco, die NRW-Landesregierung sowie ggf. auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks klare Antworten geben.“
Urananreicherungsanlage muss stillgelegt werden
Für die Anti-Atomkraft-Initiativen steht fest: Wieder einmal werden große Mengen Uranmüll ohne Entsorgungskonzept über die Landesgrenzen hin- und hergeschoben. Die sofortige Stilllegung der Gronauer Urananreicherungsanlage ist daher zwingend notwendig, damit bei ihrem Betrieb nicht weiterer Atommüll anfällt und damit mit angereichertem Uran aus Gronau nicht weiterhin Atomkraftwerke in Belgien, in den USA und anderswo betrieben werden.
Am 6. August 2017 wird um 13 Uhr an der Gronauer Urananreicherungsanlage (Röntgenstraße 4) eine Protestkundgebung stattfinden. Sie richtet sich gegen den Weiterbetrieb der Anlage und thematisiert anlässlich des 72. Hiroshima-Jahrestages die enge Verknüpfung zwischen der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie und der Atomwaffenproduktion.
Quellen:
Gronauer Nachrichten vom 27. Juni 2017:
http://www.wn.de/…/2915369-Uranoxidlager-bei-Urenco-Inbetri…
Gemeinsame Pressemitteilung, 31.07.2017
Gronau/Münster, 31. Juli 2017
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

"Ich werde sie alle rauswerfen": Scaramucci flippt am Telefon aus - n-tv.de

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 In zahlreichen Kommentaren hieß es, ein solches Chaos und ein solches Niveau habe es im Weißen Haus niemals zuvor gegeben.

Abgasaffäre: Kraftfahrt-Bundesamt soll Berichte geschönt haben - SPIEGEL ONLINE

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Das Kraftfahrt-Bundesamt weiß schon lange von Abschalteinrichtungen bei Porsche. Das geht aus einer Korrespondenz zwischen Amt und Hersteller hervor. Danach wurde das Fazit eines Prüfberichts geändert.

Die Deutschen und das Auto: Die Sehnsucht nach dem Knall - taz.de

Die Deutschen und das Auto: Die Sehnsucht nach dem Knall - taz.de



Erst Dieselskandal, jetzt Kartellverdacht: Das deutsche Auto ist unter Beschuss wie nie. Warum kommen wir dennoch nicht los?

Naturschutz: Warum immer weniger Schmetterlinge durch unsere Gärten flattern - WELT

Naturschutz: Warum immer weniger Schmetterlinge durch unsere Gärten flattern - WELT



Schmetterlinge in Bayern sterben aus – das ist keine Panikmache von Umweltpolitikern im Wahlkampf, sondern durch Zahlen gut belegt. Sogar in Naturschutzgebieten sind die hübschen Falter nicht mehr sicher.

Teepflücken in Darjeeling - Knochenjob im Paradies

Teepflücken in Darjeeling - Knochenjob im Paradies



Darjeeling ist der Name einer Provinz im Nordosten Indiens, einer Stadt am Fuße des Himalajas und einer Teesorte, die in der Region angebaut wird. "Zwei Blätter und eine Knospe von jedem Trieb" heißt die Pflück-Regel, an der sich seit 1841 nichts geändert hat. Dahinter steckt ein echter Knochenjob.
Von Marta Kupiec

Irland: Das Strand-Wunder von Dooagh | tagesschau.de

Irland: Das Strand-Wunder von Dooagh | tagesschau.de



Vor mehr als 30 Jahren verlor der kleine irische Ort Dooagh seinen Strand - hinweggespült von Stürmen. Hotels und Restaurants mussten schließen. Im Frühjahr dann das "Wunder": der Strand war wieder da - und in Dooagh wächst die Hoffnung auf bessere Zeiten.
Von Mareike Aden, ARD-Studio London

30. Juli 2017

Voltaire

"Wer das Konzept der Unendlichkeit verstehen will, muss nur das Ausmaß menschlicher Dummheit betrachten." 

Voltaire

Hannelore Schroth

Liebe ist die wunderbare Gabe, einen Menschen so zu sehen, wie er nicht ist.

Hannelore Schroth

Baerbock relativiert grünen 10-Punkte-Plan zur Bundestagswahl

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Potsdam (ots) - Die Bundestags-Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, will sich nicht darauf festlegen, welche Kohlekraftwerke in Brandenburg vom Netz gehen müssen, falls ihre Partei an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein sollte. "Es wäre verantwortungslos zu sagen, ich habe hier eine abschließende Liste", sagte Baerbock im Sommerinterview mit dem RBB-Nachrichtenmagazin Brandenburg aktuell. Vorher müsse klar sein, wie sich die Abschaltung einzelner Kraftwerke auf die Stabilität der Energieversorgung auswirke. In ihrem 10-Punkte-Plan zur Bundestagswahl hatten sich die Grünen auf ihrem Parteitag darauf festgelegt, die 20 schmutzigsten Kohlekraftwerke sofort abzuschalten - und dies zu einem verbindlichen Maßstab für eine Regierungsbeteiligung erklärt.

Allerdings fordert Baerbock verbindliche Zusagen zum Strukturwandel in der Lausitz. Das Ende der Braunkohle müsse mit einer Art Staatsvertrag geregelt werden, sagte sie und verglich die Herausforderungen dort mit dem Umzug der Bundeshauptstadt von Bonn nach Berlin. Baerbock: "Auch in Nordrhein-Westfahlen gab es einen Staatsvertrag als die Bundeshauptstadt umgezogen ist. Weil man gesagt hat, das ist so einschneidend für diese Region, dafür müssen wir auch etwas geben. Etwas Ähnliches kann ich mir auch für die Lausitz vorstellen." Ausgleichsregelungen für die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn wurden Mitte der 90-er Jahre im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt. Neben Fördergeldern in Milliardenhöhe wurden damit auch Maßnahmen wie die Gründung einer Hochschule vereinbart.

Antworten der Parteien auf die energiepolitischen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 - Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) - Sonnenenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Biomasse-Reststoffe und Stromspeicher für die Energiewende

Antworten der Parteien auf die energiepolitischen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 - Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) - Sonnenenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Biomasse-Reststoffe und Stromspeicher für die Energiewende



Liebe FreundInnen und Mitglieder,



die unten stehenden Organisationen haben am 2. Juni Wahlprüfsteine
herausgegeben und folgenden Parteien vorgelegt:

CDU / CSU / SPD /FDP /Bündnis90/Die Grünen /ÖDP /Die Linke / AfD /
Die Piraten



Inzwischen haben alle geantwortet. Hier kann eingesehen werden, was
welche Partei auf welche Frage geantwortet hat:

http://www.sfv.de/artikel/antworten_der_parteien_auf_die_energiepolitischen_wahlpruefsteine_zur_bundestags.htm



Eine grobe Rangfolge könnte so aussehen:



Stufe 1: Die Grünen - Die Piraten - ÖDP

Stufe 2: Die Linke

Stufe 3: SPD

Stufe 4: CDU/CSU

Stufe 5: FDP

Stufe 6: AfD



Die Parteien von Stufe 3 an abwärts nehmen das Wort "100% EE" nicht
einmal in den Mund.

Die Antworten der Grünen hören sich überwiegend gut an (Ausnahme:
auch sie wollen den Windstrom aus dem Norden nach Süd- und
Westdeutschland verfrachten, wo sie die "Verbrauchshochburgen"
verorten. - Sind Hamburg & Co. Fischerdörfer? Ist Berlin doch
ein "Nejerdorf"?). Bei den Grünen zeigt allerdings die Erfahrung,
dass man äußerst genau darauf achten muss, inwieweit ihre Taten dann
auch den Worten entsprechen.  

Die AfD hat zu den einzelnen Fragen keine Stellung genommen und
verweist statt dessen auf ihre vollkommen gegensätzliche Haltung zu
Klimawandel und Energiewende.

Europa ist wichtiger Akteur beim globalen Landgrabbing - sonnenseite.com

Europa ist wichtiger Akteur beim globalen Landgrabbing - sonnenseite.com



FIAN veröffentlicht eine Untersuchung über Landkonflikte in Ländern des Globalen Südens, die durch europäische Investitionen verursacht werden.


Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Akteure aus Europa oftmals an Landgrabbing beteiligt sind und dass die Politik auf die hiermit verbundenen menschenrechtlichen Probleme bislang kaum angemessene Antworten gefunden hat.
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