BWE widerspricht NABU und
verweist auf klarstellendes Faktenpapier.
on Zeit zu Zeit berichten Medien über Fälle, in denen der
Bruterfolg von unter Naturschutz stehenden Greifvögeln gestört wird oder
Nester betroffener Arten beschädigt und zerstört werden. In diesem
Zusammenhang wird mitunter der Vorwurf erhoben, dass Brutstätten mutwillig
zerstört werden, um zum Beispiel den Bau geplanter Windparks zu
ermöglichen. Doch als Profiteur einer solchen Straftat ist die Windbranche
deutlich auszuschließen. Denn: Die Zerstörung von Brutstätten
geschützter Arten schafft keine Planungsfreiheit für die Windbranche. Für
den Bundesverband WindEnergie (BWE) und seine Mitgliedsunternehmen ist klar:
Windenergie und Artenschutz schließen einander nicht aus. Die Branche
erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Artenschutz. Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein Horst ungenutzt oder beschädigt ist, wird der Standort nicht für die Windenergie freigegeben. Ist ein Nest nicht mehr nutzbar, legen die Tiere es nicht selten am vorherigen Standort neu an. Eine vorsätzliche Zerstörung würde folglich nicht dazu führen, dass zusätzliche Windparks am Standort der Vogelnester genehmigt würden. In der Windbranche ist der gesetzlich garantierte Artenschutz bekannt und akzeptiert. Auch den Naturschutzverbänden ist diese Tatsache bewusst. Die gegenteiligen aktuellen Behauptungen des Naturschutzbund Deutschland (NABU) dürften deshalb als falsch angesehen werden. Welche natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben die Windbranche erfüllt, lesen Sie im Informationspapier des BWE. Link zum Informationspapier Horstzerstörung |
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13. Februar 2018
Keine Planungsfreiheit bei Zerstörung von Vogelnestern
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