19. November 2017

GEMA darf Tantiemen nicht mehr an Musikverlage ausschütten

GEMA darf Tantiemen nicht mehr an Musikverlage ausschütten



Schwerer Schlag für die Musikverlage: Sie haben kein Recht, ohne weiteres von der Arbeit der Urheber zu profitieren, entschied Berlins oberstes Gericht.

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