19. Oktober 2017

Urteil: Keine Sinnlos-Kurse für Hartz IV Bezieher

Urteil: Keine Sinnlos-Kurse für Hartz IV Bezieher



Wegweisendes Urteil: Behörden dürfen nicht einfach Sinnloskurse vermitteln
Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine Sinnlosmaßnahme gewehrt hatte.

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