18. September 2017

BEVÖLKERUNG FÜR BEITRITT ZU ATOMWAFFENVERBOT – UNTERZEICHNUNG AB DEM 20. SEPTEMBER 2017


Atomwaffen im Bundestagswahlkampf

Die breite Mehrheit der Bevölkerung möchte, dass Deutschland den
internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen unterzeichnet. Dieser
wird am 20. September 2017 von UN-Generalsekretär António Guterres
feierlich zur Unterschrift frei gegeben. 71 Prozent der Bundesbürger sind
der Meinung, dass die künftige Bundesregierung dem Abkommen beitreten
sollte. Nur 14 Prozent sind dagegen, 15 Prozent haben keine Meinung. Das
ergab eine am Montag vorgestellte YouGov-Umfrage im Auftrag der
Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN). Befragt
wurden mehr als 2.000 Personen, die Ergebnisse wurden gewichtet und sind
repräsentativ für die deutsche Bevölkerung über 18 Jahren.

Ab dem Mittwoch kommender Woche liegt der Verbotsvertrag bei den Vereinten
Nationen in New York zur Unterzeichnung aus und tritt in Kraft, nachdem 50
Staaten unterzeichnet und ratifiziert haben. Beschlossen wurde der Vertrag
im Juli von 122 Staaten. Die noch amtierende Bundesregierung hat im
Bündnis mit den Atomwaffenstaaten die Verhandlungen boykottiert.
Die Regierung stellt sich mit ihrer Blockadehaltung gegen die Wähler.
Unter den Anhängern aller Parteien fordert die Mehrheit eine
Unterzeichnung des Atomwaffenverbots: Von den Unions-Wählern der
vergangenen Bundestagswahl sind 76 Prozent für den Beitritt, von den
SPD-Wählern sogar 83 Prozent. Bei den Linken sind es 79, bei den Grünen
85 Prozent. Auch bei Liberalen und AfD-Anhängern ist die Zustimmung
tendenziell sehr hoch. Lediglich unter den Nichtwählern gibt es deutlich
weniger Unterstützer (57%).

Sascha Hach von ICAN Deutschland kommentiert die Umfrage-Ergebnisse: „Die
Bevölkerung verlangt von der Regierung eine klare Haltung gegen
Atomwaffen. Die Bundeskanzlerin und ihr Außenminister ignorieren jedoch
diesen common sense im Volk. Mit ihrem Boykott der Verhandlungen hat die
Bundesrepublik erstmals in ihrer Geschichte multilaterale Gespräche zur
Abrüstung und Rüstungskontrolle verweigert. Damit unterstützte sie
ausgerechnet in einer Zeit wachsender Spannungen zwischen den USA und
Nordkorea sowie zwischen NATO und Russland jene Kräfte, die auf nukleare
Aufrüstung und Eskalation setzen. Die künftige Bundesregierung muss das
Ruder dringend umreißen und das Völkerrecht als Gegenkraft zu dieser
gefährlichen Spirale der Gewaltandrohung stärken.“

Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht nach
Inkrafttreten des Vertrages geltendem Völkerrecht. Die Nukleare Teilhabe
der Bundesrepublik innerhalb der NATO sowie die nukleare
Abschreckungspolitik allgemein sind mit dem Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen nicht vereinbar. Der von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz
geforderte Abzug der Atomwaffen aus Deutschland würde günstige
Voraussetzungen schaffen, dass die Bundesrepublik dem Vertrag beitreten
kann. Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der ärztlichen
Friedensorganisation IPPNW, betont: „Der Atomwaffenverbotsvertrag
erkennt die katastrophalen humanitären Folgen des Einsatzes von
Atomwaffen an, ebenso die Opfer der Atomwaffeneinsätze und -tests. Der
Widerspruch jeglichen Kernwaffeneinsatzes zum Humanitären Völkerrecht
wird klar benannt und die Vergeudung von Ressourcen für die Herstellung,
die Instandhaltung und Modernisierung von Atomwaffen verurteilt. Der
Vertrag ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Atomwaffen.“
Im Gegensatz zum Atomwaffensperrvertrag begrenzt das neue Abkommen nicht
nur die geografische Verbreitung von Atomwaffen. Artikel 1 verbietet
generell den Einsatz von und die Drohung mit Atomwaffen. Darüber hinaus
werden Besitz, Lagerung, Erwerb, Entwicklung, Erprobung und Herstellung
sowie der Transfer, die Verfügungsgewalt und Stationierung von Atomwaffen
verboten. Auch jegliche Unterstützung zu einer dieser verbotenen
Aktivitäten ist untersagt.
Prof. Manfred Mohr, Völkerrechtler und Mitglied der Juristenvereinigung
gegen Atomwaffen IALANA, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten: „Der
Vertrag ist bewusst offen formuliert und ermöglicht so den späteren
Beitritt von Staaten, die derzeit noch Atomwaffen besitzen. Artikel 4
eröffnet zwei Möglichkeiten: den Beitritt, nachdem die Arsenale
beseitigt wurden sowie den Beitritt, bevor die nuklearen Sprengköpfe
vollständig vernichtet sind, vorausgesetzt ihre Einsatzbereitschaft wird
aufgehoben und ein überprüfbarer Zeitplan zur Beseitigung vorgelegt. In
letzterem Fall müssen die genauen Bedingungen und Fristen zur
vollständigen Abrüstung mit den Vertragsstaaten verhandelt werden.
Erstmals beanspruchen die atomwaffenfreien Staaten damit ein
völkerrechtlich verankertes Mitspracherecht in der nuklearen
Abrüstung.“
ICAN Deutschland hat eine Aktionsseite eingerichtet. Auf www.nuclearban.de
(Link: http://www.nuclearban.de/ ) können BürgerInnen an die
BundestagskandidatInnen in ihrem Wahlkreis schreiben und eine
Unterstützung des Atomwaffenverbots einfordern.
Die YouGov-Umfrage finden Sie unter
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/YouGov_Umfrage_Atomwaffen.pdf
(Link:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/YouGov_Umfrage_Atomwaffen.pdf
)
Ein Briefing über den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen finden Sie unter
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/170911_Briefing_Atomwaffenverbotsvertrag.pdf
(Link:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/170911_Briefing_Atomwaffenverbotsvertrag.pdf
)

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