10. Juni 2017

Hartz IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig! Eilmeldung vom BVerfG.

Hartz IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig! Eilmeldung vom BVerfG.



Für eine große Sensation sorgte heute eine Urteilsverkündung beim Bundesverfassungsgericht:
Nachdem bislang Verfassungsklagen beim BVerfG gegen Sanktionen im Bezug von SGB II-Leistungen immer wieder scheiterten, ertönte am gestrigen Tage das Sensations-Urteil von den Verfassungsrichtern: 
Bei einer erneuten Verfassungsklage gegen die SGBII-Sanktionen, die beim BVerfG am 15. Januar 2017 eingereicht wurde, kamen die Verfassungsrichter bei der gestrigen Urteilsverkündung zu dem Schluss, dass die Sanktionen insbesondere gegen den 12. Artikel im Grundgesetz (Art 12 GG) gravierend korrelieren würden. 

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