28. Juni 2017

Deutsche Umwelthilfe droht Ministerpräsident Seehofer mit Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung im Streit um saubere Luft für München


Berlin (ots) - Die bayerischen Umweltbehörden haben infolge einer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erwirkten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ein Gutachten über die Belastung der Atemluft in München erarbeitet, das spätestens am morgigen Donnerstag, 29.6.2017, veröffentlicht werden muss. Das Ergebnis des Gutachtens hat den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter so erschreckt, dass er sich der Forderung der DUH nach Diesel-Fahrverboten ab 2018 angeschlossen hat. Nach gestrigen Medienberichten will der bayerische Ministerpräsident Horst Seefhofer diesen Gerichtsbeschluss ignorieren und das Gutachten vorerst nicht veröffentlichen. Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

"In bester Gutsherrenmanier agiert der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und hält Zahlen zurück, die belegen, was die Münchnerinnen und Münchner täglich erleiden: Die Atemluft in ihrer Stadt ist hochgradig mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belastet. Es ist somit nicht nur eine punktuelle Belastung an den Messpunkten Landshuter Allee und am Stachus, sondern weite Teile der Stadt, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Wohn- wie Arbeitsorte sind gesundheitsgefährdend belastet. Mit seiner Entscheidung, die Umweltdaten rechtswidrig unter Verschluss zu halten, brüskiert Seehofer nicht nur die Menschen vor Ort. Er setzt seine Kumpanei mit Autokonzernen fort, für die er die gerichtlich verfügten Vorbereitungen für ein Dieselfahrverbot verhindern will. Und er ignoriert den Gerichtsbeschluss des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Sollte Seehofer bis morgen das Gutachten nicht veröffentlichen, stellen wir noch am Freitag einen Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes."

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