18. April 2017

Ausschreibungssystematik braucht Leitplanken für fairen Markt


Der Bundesverband WindEnergie hat nach der 1. Runde der Ausschreibungen für die Offshore Windenergie auf die Unterschiede zwischen EEG-Systematik und Auktionssystem hingewiesen, die eine Vergleichbarkeit der Vergütungen erschweren. Die EEG-Systematik diente der Absicherung der Projektfinanzierung. Die Vergütung basierte dabei auf den realen Kostenstrukturen in den Projekten der vergangen Jahre und wurde regelmäßig nachgesteuert. Trotzdem war es für die neue risikobehaftete Offshoretechnologie herausfordernd. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse haben eine völlig andere Kulisse.

Die Anbieter stehen offenbar unter einem hohem Erfolgsdruck, zügig den Wegfall atomarer und fossiler Kapazitäten durch Erneuerbare Energien zu kompensieren. Die Erwartungen insbesondere staatlicher Anteilseigner führen zu einem stark risikoorientieren Verhalten. In den Ausschreibungsangeboten werden zudem ein deutlich höherer Börsenstrompreis unterstellt und massive Kostendegressionsschritte in der Anlagentechnolgie vorausgesetzt.

„Dies macht deutlich, dass der unmittelbare Vergleich der bisherigen EEG-Vergütungen der Projektfinanzierung nicht mit den Auktionsergebnissen vergleichbar ist“, so Hermann Albers Präsident Bundesverband WindEnergie. „Nicht auszuschließen ist auch, dass eine anteilige interne Inanspruchnahme der Erlöse im eigenen Stromvertrieb mit in die Kalkulation eingeflossen ist. Sollten die hinter den Geboten stehenden Annahmen bis zum Bau der Projekte in den Jahren 2021 bis 2025 nicht belastbar sein, steht die Umsetzung in Frage. Dies würde energiewirtschaftliche Verwerfungen nach sich ziehen“, so Hermann Albers.

Der BWE-Präsident wies darauf hin, dass zwischen den Ergebnissen der Preisfeststellung und der Realisation der Projekte insgesamt fünf bis acht Jahre liegen. Ob in dieser Zeit die von den Unernehmen kalkulierte Kostendegression durch den deutschen Maschinenbau- und Anlagenbau zu erbingen ist, ist mindestens genauso mutig, wie Anlagen der 10-Megawatt-Klasse zur Kalkulationsgrundlage zu machen. „Insgesamt zeigt sich, dass das verlässliche Instrument des EEG gegen ein hoch spekulatives Instrument getauscht wird. Mittelständische und nicht durch staatliche Eigenümerstrukturen abgesicherte Unternehmen werden nicht so hoch spekulativ agieren können“, machte Hermann Albers deutlich.

Er riet der Bundesregierung, im Ausschreibungssystem nachzusteuern und Leitplanken für einen fairen Wettbewerb, wie sie in anderen Gesetzen etabliert sind, einzuziehen. So trifft das Kartellrecht etwa Regelungen für fairen Wettbewerb. Im Vergaberecht haben alle Bundesländer verankert, dass nicht das billlgste, sondern das wirtschaftlichste Gebot einen Zuschlag erhält.

Ein fairer Marktplatz, auf dem sich alle Akteure begegnen und wettbewerbsfähige Preise bilden, sollte im Interesse der Bundesregierung liegen. „Insgesamt brauchen wir dafür einen realen Preis für klimaschädliches CO2, einen Emmissionshandel, der eine Lenkungswirkung entwickelt, und bei negativen Börsenstrompreisen einen klar definierten Abschaltalgorhitmus für fossile Kraftwerke. Dies würde zu Börsenstrompreisen führen, die Investitionen in Erneuerbare Kraftwerkskapazitäten refinanzieren. Die herausragenden Aufgaben der neuen Bundesregierung liegen damit auf dem Tisch. Es wird spannend sein, wie sich die politischen Parteien dazu verhalten“, so Hermann Albers.

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