Zu Berichten über ein geplantes Verbot der EU-Kommission für bienengiftige Insektizide (Neonikotinoide), erklären Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik, und Martin Häusling, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
Es
ist ein Meilenstein für den Bienenschutz, wenn die EU-Kommission
tatsächlich ein vollständiges Verbot der Neonikotinoide vorschlägt.
Angesichts des anhaltenden Insektensterbens muss die Kommission die
Notbremse ziehen. Agrarminister Schmidt sollte seine nutzlosen
Bienen-PR-Aktionen gegen echte Unterstützung eintauschen und jetzt
zusammen mit Frankreich ein solch umfassendes Verbot auf EU-Ebene
unterstützen und durchsetzen.
Angesichts
der erdrückenden wissenschaftlichen Beweislast hunderter Studien, die
eine Gefährdung für Honig- und Wildbienen, andere Insekten und weitere
Tiergruppen belegen, müssen die Neonikotinoide vom Markt. Dies muss auch
für alle Wirkstoffe gelten, die bislang nicht von Beschränkungen
erfasst sind, insbesondere Thiacloprid und Acetamiprid. Die bisherigen
Teilverbote für vier Wirkstoffe werden dem Gefahrenpotential dieser
Wirkstoffgruppe nicht gerecht und haben in Deutschland auch nicht zu
einer verringerten Gesamteinsatzmenge der Neonikotinoide geführt.
Das
geplante Verbot ist die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips -
auch im Interesse der Landwirtschaft selbst, die auf Bestäuber und
andere Nützlinge wie die ebenfalls gefährdeten Schlupfwespenarten
angewiesen ist. Es reicht nicht, nur die erste Generation der
Neonikotinoide im Blick zu haben. Auch neuere Wirkstoffe wie
Cyantraniliprol, Flupyradifuron und Sulfoxaflor verfügen über den
gleichen Wirkmechanismus. Laut der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA
können auch für diese Substanzen Risiken für Bestäuber und andere
Gliederfüßer nicht ausgeschlossen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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