Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Geldwäschegesetz erklärt Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:
Die
Bundesregierung hat sich von der Idee eines öffentlichen
Transparenzregisters verabschiedet. Das ist kein Kompromiss, sondern
eine Rolle rückwärts. Der Referentenentwurf hatte noch ein Register ohne
eingeschränkten Zugang vorgesehen. Offenbar hat hier Finanzminister
Schäuble der Transparenz den Garaus gemacht. Das ist inakzeptabel.
Als
die Panama Papers öffentlich wurden, rief Schäuble lauf nach voller
Transparenz für Briefkastenfirmen. Dieser Ruf darf sich nicht nur ans
Ausland richten, sondern muss auch in Deutschland gelten. Im Rahmen des
Gesetzgebungsprozesses muss im Bundestag nun dringend wieder echte
Transparenz für dieses Transparenzregister erreicht werden. Auch muss
geklärt werden, ob es wirklich funktional ist und Suchkriterien sowie
Gebühren nicht zu hohe Hürden aufwerfen, wenn die tatsächlichen
Eigentümer hinter Unternehmenskonstruktionen festgestellt werden sollen.
Die
fehlende Transparenz des Transparenzregisters für Unternehmen ist
allerdings nicht die einzige Schwäche dieses Gesetzentwurfs: In
Deutschland fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von
Geldwäsche. Insbesondere ist die Angliederung der "Financial
Intelligence Unit" an das Hauptzollamt nicht mit einer sinnvollen
Aufgabenzuordnung bei der Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich
verbunden worden. Dabei ist seit Jahren klar, dass es hier in
Deutschland ein massives Defizit gibt. Denn die Länder wollen das Thema
dem Bund überlassen, der will es aber nicht übernehmen. Es ist auch kein
haltbarer Zustand, dass Ermittlungsbeamte, die das Immobilienvermögen
bestimmter Personen ermitteln und einfrieren wollen, teils händisch die
Grundbücher der Republik durchforsten müssen. Und schließlich brauchen
wir Lösungen für die alternativen Geldwäschesysteme mittels
Hawala-Banken und Kryptocurrencies.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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