24. Januar 2017

Verbraucherzentrale Hamburg | - Almased: Diätversprechen abgespeckt

Verbraucherzentrale Hamburg | - Almased: Diätversprechen abgespeckt



Werbung mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsreduktion muss die Almased Wellness GmbH zukünftig unterlassen. Das entschied nach dem Landgericht Lüneburg (Urteil vom 2. April 2015, Az. 7 O 106/14) auch das Oberlandesgericht in Celle (Urteil vom 22. Oktober 2015, Az. 13 U 47/15). Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Das bedeutet: Almaseds wettbewerbswidrige Werbung ist endgültig verboten. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die beiden Urteile erstritten.

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