Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtsmäßigkeit des beschleunigten Atomausstiegs erklären
Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:
Das
Urteil bestätigt im Kern die historische Entscheidung des Gesetzgebers,
die Atomkraft in Deutschland zu beenden. Das ist ein guter Tag für
die Energiewende.
Die
gigantischen Milliarden-Forderungen der Konzerne, die
Laufzeitverlängerungen der schwarz- gelben Regierung unter Merkel
entschädigt zu bekommen,
hat das Gericht zurückgewiesen. Ebenso alle anderen
Ausgleichsforderungen. Damit sind die unverschämten Ansprüche der
Konzerne in die Schranken gewiesen.
Das
Gericht kritisiert einzig die Ungleichbehandlung der Konzerne
untereinander. Das hat allein die schwarz-gelbe Regierung unter Merkel
zu verantworten.
Das Gericht verlangt vom Gesetzgeber eine Gleichbehandlung, es sagt
aber selbst, dass es gemessen an der Bedeutung des Urteils eine
Randnotiz ist. Die Bundesregierung hat zwei Jahre Zeit. Daraus
resultieren nicht automatisch finanzielle Entschädigungen.
Das
Bundesverfassungsgericht hat heute Vattenfall Rechtsschutz vor dem
deutschen Bundesverfassungsgericht gewährt. Damit ist eine Klage vor
einem
internationalen Schiedsgericht hinfällig. Vattenfall muss die Klage
zurückziehen.
Wir
erwarten von den Konzernen, dass sie alle Klagen zurückziehen, damit
die finanzielle Auseinandersetzung mit der Atomkraft beendet wird.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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