Gewinnt die Regierung, sollte sie auch die restlichen AKW sofort
abschalten / Gewinnen die Stromkonzerne, sollte der Staat sie in die
finanzielle Verantwortung nehmen / Proteste vor dem Gerichtsgebäude geplant
Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu
den Klagen der AKW-Betreiber in Sachen Atomausstieg verkünden. Dazu
erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Egal, wie das Urteil ausgehen wird, besteht Handlungsbedarf für die
Politik.
Sollte das Gericht politische Entscheidungen zum Abschalten von
Atomkraftwerken für rechtens erklären, so spricht nichts dagegen, die
noch laufenden acht Reaktoren ebenfalls schon jetzt vom Netz zu nehmen
und nicht erst 2022. Für die Stromversorgung werden sie ohnehin nicht
mehr benötigt. Tag für Tag werden sie älter und störanfälliger und
produzieren weiter Atommüll, von dem niemand weiß, wohin damit.
Sollte das Gericht den Stromkonzernen Recht geben und damit den Weg für
milliardenschwere Entschädigungsforderungen freimachen, so muss die
Bundesregierung die Finanzbeziehungen zu den AKW-Betreibern neu regeln.
Die Brennelementesteuer sollte dann nicht zum Jahresende auslaufen,
sondern verlängert werden. Und die Konzerne sollten nicht mehr wie
geplant von der Haftung für die Folgekosten der Atomkraft befreit werden.
Dass Eon, RWE und Co in Sachen Atommüll bisher nicht stärker zur Kasse
gebeten werden sollen, wird ja mit ihrer schlechten wirtschaftlichen
Situation begründet. Ändert sich diese aber durch hohe
Schadenersatzzahlungen des Staates an die Unternehmen, dann ist dort
zukünftig auch mehr zu holen.“
AtomkraftgegnerInnen werden morgen vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe demonstrieren, um den genannten Forderungen an die
Bundesregierung Nachdruck zu verleihen.
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5. Dezember 2016
Karlsruher Atom-Urteil: So oder so politischer Handlungsbedarf
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