Zum vorläufigen Scheitern
der Verhandlungen um eine Revision der EU-Öko-Verordnung zwischen
Europäischem Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten erklären
Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
Jetzt
muss Bundesminister Schmidt den Entschluss des Berichterstatters Martin
Häusling und seiner Kollegen im europäischen Parlament anerkennen und
sich auch im Agrarrat
für den Abbruch der Verhandlungen einsetzen. Da die EU-Kommission auf
eigenen Pestizid-Grenzwerten für Bio-Produkte beharrt, ist eine
Zustimmung zur Öko-Verordnung nicht möglich. Im Zweifelsfall muss nun
die bestehende Verordnung weiterentwickelt werden.
Es
kann nicht sein, dass Bio-Bauern für die Wirtschaftsweise ihrer
konventionellen Nachbarn haften müssen. Genau das wäre aber die Folge,
wenn sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag durchsetzt,
eigene Grenzwerte für Bio-Lebensmittel einzuführen. Das würde das
Verursacherprinzip auf den Kopf stellen und der Bio-Landwirtschaft
massiv schaden. Es könnte in bestimmten Fällen sogar das Aus für ganze
Betriebe bedeuten. Ziel kann aber doch nur sein, Bio
zu fördern und nicht Bio zu verhindern.
Bioprodukte
sind ohnehin weitaus weniger mit Pestiziden belastet, das belegen
Untersuchungen immer wieder. Das liegt daran, dass die Öko-Produktion ja
gar keine Pestizide einsetzt. Die Gründe
für den Kauf von Bio-Produkten sind aber ohnehin vielschichtiger.
Vielen Kunden geht es vor allem auch um eine nachhaltige Produktion im
Einklang mit Umwelt und Tierwohl.
Jetzt
muss auf Basis der bestehenden Öko-Verordnung weitergearbeitet werden.
Alles, was in den bisherigen Verhandlungen schon für eine Harmonisierung
des EU-Bio-Rechts erreicht wurde, muss nun
im weiteren gemeinsamen Prozess gesichert werden.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen