6. Dezember 2016

EU-Naturschutzrichtlinien stehen auf der Kippe


EU-Kommission stimmt am 7. Dezember 2016 über das Schicksal der EU-Naturschutzrichtlinien ab – Deutsche Umwelthilfe  fordert Kommissare auf, sich für den Erhalt und die Stärkung der Richtlinien einzusetzen

Berlin, 6.12.2016: Die Europäische Kommission hat in den letzten Monaten die EU- Vogelschutzrichtlinie (SPA-RL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) einem sogenannten „Fitness-Check“ unterzogen und sie hinsichtlich ihrer Effektivität und Zielführung geprüft. 


Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte Umweltkommissar Karmenu Vella 2014 mit dieser Überprüfung beauftragt. Beide Richtlinien haben seit ihrem Inkrafttreten schon für die Ausweisung eines großen zusammenhängenden Biotopverbundsystems gesorgt, welches bereits 18 Prozent der EU-Landesfläche und 6 Prozent der Wasserfläche Europas einnimmt. Nun besteht durch den „Fitness-Check“ der EU-Kommission die Gefahr, dass die Naturschutzrichtlinien abgeschwächt oder gar einschmolzen werden. Ein öffentlicher Konsultationsprozess ergab jedoch, dass beide Richtlinien effektiv und notwendig sind. An diesem Mittwoch, 7.12.2016 wird die EU-Kommission nun über die Zukunft dieser beiden Naturschutzrichtlinien diskutieren. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie leisten einen großen und wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Das durch die Richtlinien etablierte Natura 2000-Schutzgebietssystem trägt dazu bei, dass die Ziele der globalen Biodiversitätsstrategie und der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt – über deren Umsetzung gerade in Cancún, Mexiko verhandelt wird – umgesetzt werden. Die Abschwächung der Richtlinien muss unbedingt verhindert werden.  Sie wäre eine Gefahr für den Naturschutz in ganz Europa. Den wirtschaftsnahen Kräften in der EU-Kommission waren die erfolgreichen Naturschutzrichtlinien schon immer ein Dorn im Auge. Kommissionspräsident Juncker, sein Vize Timmermann und Umweltkommissar Vella sind aufgefordert, für die Erhaltung der Richtlinien in ihrer jetzigen Ausgestaltung einzustehen. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger steht bei dieser knappen Entscheidung besonders in der Pflicht. Die Bundesregierung hat sich bislang immer für den Erhalt der Richtlinien eingesetzt. Oettinger ist aufgefordert, dieses noch vom damaligen Umweltminister Klaus Töpfer verhandelte Kronjuwel der europäischen Naturschutzpolitik zu verteidigen.“ 

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