7. Dezember 2016

Atom-Urteil zeigt Möglichkeit zu entschädigungsfreiem Sofortausstieg auf



Würde die Brennelementesteuer weiter erhoben, entstünde den
AKW-Betreibern kein finanzieller Schaden, selbst wenn die Reaktoren
bereits jetzt abgeschaltet würden.

Zur Debatte um das Atom-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt
Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Das Karlsruher Urteil weißt einen interessanten Weg, um die noch
laufenden acht Atomkraftwerke weitgehend entschädigungsfrei schon jetzt
vom Netz zu nehmen. Zum einen, weil das Gericht dem Staat generell das
Recht einräumt, Reaktor-Laufzeiten zu verkürzen. Zum anderen, weil sich
ein finanzieller Ausgleich an den möglicherweise entgangenen Gewinnen
der AKW-Betreiber bemisst.

Würde der Bundestag die zum Jahresende auslaufende Brennelementesteuer
verlängern, dann wäre mit den Reaktoren angesichts niedriger Preise an
der Strombörse kaum noch etwas zu verdienen. Wenn dann durch eine neue
gesetzliche Laufzeiten-Verkürzung die 2002 zugestandenen Reststrommengen
nicht mehr produziert werden könnten, stünde den Stromkonzernen zwar
Ausgleichszahlungen zu, diese wären aber minimal, weil ja nur der
entgangene Gewinn in gewissem Maße ersetzt werden müsste.

Derzeit dürfen die meisten der noch laufenden AKW bis 2022 betrieben
werden. Sechs Jahre, in denen die Reaktoren weiter altern und immer
gefährlicher werden, in denen weiter Atommüll produziert wird, der
tausende kommende Generationen bedroht. Da die Atomkraftwerke für die
Stromversorgung nicht mehr benötigt werden, ist schnelleres Abschalten
möglich und notwendig – und mit dem beschriebenen Weg auch finanzierbar.

Die Brennelementesteuer wurde 2010 von der schwarz-gelben
Bundesregierung eingeführt, um die Bevorzugung der Atomkraft vor anderen
Energieträgern zu beenden. Ohne Begründung soll die Steuer zum
Jahresende abgeschafft werden, obwohl SPD, Grüne und Linkspartei ihre
Verlängerung befürworten.“

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