28. Oktober 2016

Trinkwasserschutz: Behörde vertuscht Gefahr durch Fracking

Trinkwasserschutz: Behörde vertuscht Gefahr durch FrackingStephan Jersch - linksfraktion-hamburg.de - Karin Desmarowitz
(BUP) Mehrere Einzugsgebiete für Hamburgs Trinkwasserversorgung sind von Feldern überdeckt, in denen aktuell nach Erdöl bzw. Erdgas gesucht wird und Fracking „theoretisch in Betracht“ kommt. Das musste die für die Trinkwasserversorgung zuständige Umweltbehörde auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/6292) zugeben, nachdem sie zunächst das Gegenteil behauptet hatte. „Offenbar will Kerstans Behörde nicht wahrhaben, dass Hamburgs Trinkwasserversorgung ganz real durch Fracking bedroht wird“, erklärt dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion. „Über weite Teile von Hamburgs Trinkwasser-Einzugsgebieten erstrecken sich Bergbau-Felder, in denen Fracking nicht ausgeschlossen ist. Zukünftige Fracking-Anträge könnten trotz verschärfter Umweltauflagen zugelassen werden, da nützt auch kein Kleinreden. So ist Hamburgs Trinkwasser-Gewinnung aktuell und konkret in Wilhelmsburg, in Harburg, in Bergedorf und im Raum Süderelbe gefährdet.“

Im jüngsten Statusbericht zur Trinkwasserversorgung (Drs. 21/5404) hatte die grün geführte Umweltbehörde angegeben, dass gegenwärtig keinerlei bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse bestünden, die Hamburgs Einzugsgebiete berührten. „Anscheinend unterliegen Kerstan und seine Umweltbehörde einer permanenten Selbsttäuschung“, so Jersch. „Es reicht eben nicht, die Ablehnung des Frackings und den Vorrang für den Trinkwasserschutz in den Koalitionsvertrag zu schreiben und ansonsten die Augen zu verschließen. Wenn man zulässt, dass potenzielle Fracking-Gebiete bis an relevante Trinkwasser-Einzugsgebiete heran und sogar über Wasserschutzgebiete hinweg vergeben werden, dann bringt man aktiv die Trinkwasserversorgung Hamburgs in Gefahr.“ Dieser Gefahr könne Hamburg nur mit einem Verbot von Fracking wirksam entgegentreten, wie es andere Bundesländer über ihren Landesentwicklungsplan oder ihr Landeswassergesetz bereits planen.

Quelle: linksfraktion-hamburg.de

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