21. Oktober 2016

Bundesregierung billigt auch weiterhin fragwürdige Zulassung von Diesel-PKW

MDR Mitteldeutscher Rundfunk
Leipzig (ots) - Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (MDR-Ausgabe, 19. Oktober, 21.45 Uhr, Das Erste) ergaben, dass nach dem Willen der Bundesregierung das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weiterhin Diesel-PKW zulassen kann, auch wenn diese die zulässigen Abgasgrenzen im realen Verkehr überschreiten. Und das kann die Behörde, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Derzeit werden Umweltgesetze neu geregelt, mit denen das KBA vor einer Klage wegen seiner Zulassungspraxis geschützt wäre.

Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen war die Kritik des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der hatte Einschränkungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wie fehlende Klagemöglichkeiten als völkerrechtswidrig moniert und Nachbesserungen gefordert. Dem kommt die Bundesregierung mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zwar nach, aber nicht uneingeschränkt. So sollen mit der aktuellen Gesetzesänderung Klagen von Umweltverbänden gegen Behörden möglich sein, doch juristische Auseinandersetzungen bei Produktzulassungen zählen nicht dazu. "Das wäre ein glatter Völkerrechtsversstoß, den Deutschland nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf sehenden Auges begehen möchte", kritisiert der Rechtsanwalt Remo Klinger das Vorhaben der Bundesregierung. Diese Ausnahmeregelung würde auch das KBA, das Kraftfahrzeuge zulässt, vor Klagen schützen. Die Neuregelung der Umweltgesetze soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Kritik am geplanten Ausschluss einer Klagemöglichkeit bei Produktzulassungen kommt vor allem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hält die aktuelle Zulassungspraxis bei den Diesel-PKW für "illegal" und würde deshalb gegen das KBA klagen. Konkret geht es darum: Das KBA erteilt auch dann Zulassungen, wenn die Fahrzeuge die zulässigen Abgasgrenzen im realen Verkehr überschreiten und sich die Hersteller dabei auf Ausnahmereglungen in EU-Richtlinien berufen. Danach ist es erlaubt, dass sich eine Abgasreinigung abschaltet, wenn andernfalls der Motor beschädigt werden könnte, zum Beispiel bei extremen Temperaturen. "Diese Ausnahmeregelung lässt das KBA aber auch dann zu, wenn die Abschaltung bei mitteleuropäischen Durchschnittstemperaturen erfolgt, also fast immer. So wird die Ausnahme zum Normalfall. Das halten wir für illegal und wollen dagegen klagen", so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...