Apple
verweigert Rücknahme von Elektroaltgeräten mit der Aussage "Wir sind
Apple" und empfiehlt Rückgabe bei anderen Händlern – DUH fordert
sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße
und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Berlin, 22.9.2016:
Apple verstößt gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von
Elektroaltgeräten. Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) belegen, dass der Elektronikkonzern Elektrokleingeräte nur bei
einem Neukauf zurücknehmen möchte. Die Rücknahme von Taschenrechnern,
Föhns und Radioweckern ist jedoch auch ohne den Kauf eines neuen Geräts
verpflichtend. Deren Rücknahme verweigerten Apple-Mitarbeiter
mit der Begründung "Wir sind Apple" und verwiesen ausdrücklich auf
andere Unternehmen wie Media-Markt oder Saturn. Nach Auffassung der DUH
versucht der Elektronikkonzern, sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen
zu entziehen und die Verantwortung auf andere
Marktteilnehmer abzuwälzen.
Seit
dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung für
den Handel. Eines der wesentlichen Ziele dieses Gesetzes ist die
Erhöhung der viel zu niedrigen Sammelmenge von Elektroschrott.
Verbraucher haben nun deshalb das Recht, alte Elektro- und
Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben. Bereits im August
veröffentlichte die DUH das Ergebnis einer Untersuchung des
Rücknahmeverhaltens von 45 Unternehmen. Verbraucher machten daraufhin
die DUH
auf Verstöße von Apple aufmerksam. Diese bestätigten sich bei
Testbesuchen der DUH.
Als
klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH
nun ein Rechtsverfahren gegen Apple eingeleitet und das Unternehmen
heute (22.9.2016) aufgefordert, diese rechtswidrige
Praxis sofort zu beenden und zudem eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass der Elektronikkonzern in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter
Elektrogeräte gewährt.
„Apple
entzieht sich nicht nur seiner Verpflichtung zur korrekten Zahlung von
Steuern. Auch Umwelt- und Verbrauchergesetze werden vorsätzlich
gebrochen und Kunden mit ihren Altgeräten an Unternehmen
verwiesen, die durch ehrliche Steuerzahlungen sowieso eine höhere
Belastung haben. Apple stellt sich gerne als innovatives Unternehmen
dar. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz ist das kalifornische
Unternehmen jedoch ein abschreckendes Beispiel“,
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, ergänzt:
„Apple entzieht sich seiner ökologischen Verantwortung. Der
Elektronikkonzern hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen auch,
während einer neunmonatigen Übergangsfrist ausreichend Zeit sich auf die
Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hatte
Apple acht Wochen vor Beginn der Scharfstellung des Gesetzes
angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Rücknahme alter Geräte
verbraucherfreundlich erfolgen muss. Apples Hinweis, Elektrogeräte
sollten einfach bei der Konkurrenz abgegeben werden, zeigt
wie ernst das Unternehmen Umweltschutz und gesetzliche Verpflichtungen
wirklich nimmt.“
In
Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte
verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der
Weiterverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um
dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die
Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So
soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen
Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt
werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der Handelskonzerne
diese EU-Richtlinie erst mit mehreren Jahren Verzögerung halbherzig
umgesetzt. Die DUH fordert alle Handelsunternehmen
auf, den Kunden verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten für
defekte Elektrogeräte anzubieten.
Informationen und Hintergründe:
·
Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://l.duh.de/i9kzc
·
Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://l.duh.de/ytpxm
·
Ergebnisse der DUH-Untersuchung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bei 45 Unternehmen:
http://l.duh.de/h0712
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