29. April 2016

NEWSLETTER, APRIL 2016, Kein-CO2-Endlager




Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

hier ist der zweite Newsletter 2016. Seit dem letzten Newsletter vom Februar 2016 ist viel passiert, so dass es sich lohnt, darüber zu berichten:

  • Neugründungen von Bürgerinitiativen gegen Fracking, Ölsuchen und Umweltverschmutzung
  • SH-Minister Robert Habeck wirkt unglaubwürdig
  • Klage der Bürgerinitiative gegen das MELUR (Ministerium für Energiewende. Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume)
  • Lizenzen für Preetz und Plön-Ost wurden zurückgegeben
  • Wachsender Widerstand in der Bevölkerung gegen das Freihandelsabkommen
  • TTIP und CETA
  • Wachsender Zuspruch und wachsendes Interesse an unseren Beiträgen auf der Facebook-Seite
  • Termin vormerken: Mitgliederversammlung am Mittwoch, 08.06.2016

Neugründungen von Bürgerinitiativen gegen Fracking, Ölsuchen und UmweltverschmutzungZwei neue Bürgerinitiativen haben sich in Schleswig-Holstein gegründet, „Angeliter bohren nach“ (http://www.angeliter-bohren-nach.de) und „Hände weg von Schwedeneck“ (https://haendewegvonschwedeneck.wordpress.com/), mit denen sich unsere BI vernetzt hat und Informationen austauscht.
Beide Bürgerinitiativen kämpfen um den Erhalt ihrer Landschaften und sind gegen geplante Erdölaufsuchungs- und Erdölförderbestrebungen zweier Ölfirmen.

In Angeln liegt das Erlaubnisfeld Sterup – eine Fläche von gut 183 Quadratkilometer – für das die norwegischen Ölfirma Central Anglia die Aufsuchungserlaubnis erhalten hat. Erste Schritte zur Erkundung wurden bereits im vergangenen Jahr gemacht, als  Bodenproben genommen und  auf Mikroorganismen hin untersucht wurden. Bis Ende des Jahres sind weitere Erkundungen und auch seismologische Untersuchungen geplant.

Im Feld Schwedeneck hat der Ölkonzern DEA die Fördererlaubnis 2013 erhalten, obwohl die Südküste der Eckernförder Bucht – zugehörig zu den Gemeinden Schwedeneck, Noer, Altenhof –  nach der FFH-Richtlinie von 1992 zu den europäischen Natura 2000-Schutzgebieten gehört.
Die DEA beantragte im Jahr 2012 beim Bergamt Clausthal-Zellerfeld (LBEG) die Bewilligung zur Ölförderung. Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Oktober 2012 zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme legt die bestehenden europäischen und gesetzlichen Schutzbestimmungen für die Region um Schwedeneck detailliert dar und kommt zu dem Schluss, „dass Interessen des Natur- und Artenschutzes das beantragte Vorhaben im gesamten Feld ausschließen“ (Quelle:  Akte „Schwedeneck-See“, S. 36). Entgegen dieser eindeutigen Aussage aus seinem Hause, hat Umweltminister Dr. Robert Habeck persönlich als verantwortlicher Vertreter der obersten Bergbehörde der Genehmigung zugestimmt.
Die Bewilligung zur Ölförderung läuft am 31. März 2017 aus. Die DEA  müsste ihren Betriebsstättenantrag bis dahin stellen. Ist der Betriebsstättenantrag einmal genehmigt, dann wäre eine Ölförderung über mehrere Jahrzehnte hin nicht mehr zu verhindern.

SH-Minister Robert Habeck wirkt unglaubwürdig
Umweltminister Robert Habeck ist der oberste Dienstherr des für Schleswig-Holstein zuständigen Bergamts LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie). In dieser Eigenschaft hat es Habeck versäumt, dem LBEG genauer auf die Finger zu schauen. Wie sonst konnte das LBEG einen Betriebsplan der Ölfirma Central Anglia genehmigen, ohne vorher das MELUR zu informieren? Dazu die Mitteilung des LBEG:

Hauptbetriebsplan für Feld Sterup genehmigt. Das LBEG hat am 7. September 2015 für das Erlaubnisfeld Sterup nach Prüfung entsprechend der bergrechtlichen Regelungen einen Hauptbetriebsplan zugelassen, den die Firma Central Anglia AS als Erlaubnisinhaber am 12. Juni 2015 beantragt hatte. In dem Hauptbetriebsplan beschreibt die Firma das weitere beabsichtigte Vorgehen im Feld Sterup zur Suche von Erdöl und Erdgas. Der Hauptbetriebsplan beinhaltet eine oberflächennahe Entnahme von Bodenproben, weitergehende Tätigkeiten, wie seismische Feldarbeiten oder Erkundungsbohrungen sind mit dieser Zulassung nicht genehmigt. Hierfür müsste das Unternehmen detaillierte Betriebspläne sogenannte Sonderbetriebspläne gesondert beantragen. Das MELUR wurde im Zuge einer Abfrage beim LBEG über die Zulassung des Hauptbetriebsplans am 24. März 2016 erst nachträglich informiert. Das MELUR ist einvernehmlich mit dem LBEG der Auffassung, dass auch die Zulassung eines Hauptbetriebsplans, der keine Eingriffe in den Boden beinhaltet, öffentlichkeitsrelevant sein kann und dem MELUR deshalb vor Zulassung zuzuleiten ist. Das LBEG wird künftig sicherstellen, dass dies erfolgt damit frühzeitig Transparenz hergestellt werden kann, auch wenn das bergrechtliche Verfahren eine Vorabinformation der Öffentlichkeit formell nicht vorsieht.

Obwohl die von Habeck den Gemeinden und Bürgerinitiativen zugesagte rechtzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz mißachtet wurde und noch nicht einmal er selbst als  oberster Dienstherr des LBEG informiert wurde, hat der Umweltminister nicht auf ein neues Genehmigungsverfahren bestanden.

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/bergbauamt-missachtet-habeck-erlass-id13266866.html


Klage der Bürgerinitiative gegen LBEG (Bergamt) und das MELUR (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume)
Bis heute haben das Bergamt und das Ministerium zahlreiche Unterlagen zu den erteilten bergrechtlichen Lizenzen des Jahres 2013 nicht, oder nicht vollständig herausgegeben. Für eine zuverlässige Einschätzung der Situation ist jedoch der Zugang zu diesen Informationen sehr wichtig. Während der mündlichen Verhandlung am 02.03.2016 hat der Richter des Verwaltungsgerichts das LBEG und das MELUR aufgefordert, die bisher herausgegebenen Unterlagen nachzubessern.  Das endgültige Urteil steht noch aus.


Lizenzen für Preetz und Plön-Ost wurden zurückgegeben
Der Widerstand gegen die Erdölförderung und geplante Frackingaktivitäten in Schleswig-Holstein ist auch weiterhin auf Erfolgskurs. Die Lizenzen für die Bewilligungen Preetz und Plön-Ost wurden von der DEA auslaufen gelassen und sind inzwischen aufgehoben worden.  Überall dort, wo der Widerstand hoch ist, geben die Firmen auf.


Wachsender Widerstand in der Bevölkerung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA
Am 10.10.2015 demonstrierten in Berlin 250.000 Bürger gegen TTIP, CETA und TISA, darunter auch Mitglieder unserer Bürgerinitiative. Am 24.04.2016 waren erneut 90.000 Menschen in Hannover auf einer Demonstration gegen TTIP und CETA in Hannover, auch hier waren wir wieder dabei. Der Widerstand richtet sich insbesondere gegen ein Aushöhlen des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips bei der
Zulassung von neuen Stoffen und Verfahren z.B. genmanipulierten Lebensmitteln; gegen unberechenbare und unkontrollierbare Schiedsgerichte, die über dem bestehenden Rechtssystem stehen; gegen den sogenannten Regulatorischen Rat aus privaten Handelsexperten und Juristen, der auf Verordnungen und Gesetze Einfluss nimmt bevor sie im  EU-Parlament beraten werden; gegen den Wegfall von bestehenden und gültigen Normen und Vorschriften wie Verbraucherschutz, Sozialsysteme etc. sowie bestehenden Umweltschutzgesetzen wie z.B. gegen Fracking u.ä.
Das Internet und vor allem die Facebook-Seite unserer BI bieten eine Fülle von Informationen über TTIP und andere Freihandelsabkommen, wie z.B. CETA.

https://www.facebook.com/Kein-CO2-Endlager-175897405789374/
                                            
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