27. November 2013

Erörterungstermin zur Änderung der Duisburger Grillo-Werke droht zum Skandal-Termin zu werden

 
 
(Bonn, Duisburg, 27.11.2013) In einem vierseitigen Schreiben an Anne Lütkes, die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf, hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Absetzung des Erörterungstermins zur Änderung der Duisburger Grillo-Werke beantragt und begründet. Die Firma plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Schwefelsäure auf ihrem Werksgelände. Hiergegen hatten die Bürgerinitiative gegen Umweltgifte Duisburg-Nord, der BBU und individuell Betroffene Einwendungen eingelegt. Der BBU hält die Durchführung des Erörterungstermins für rechtswidrig, da die EinwenderInnen lediglich eine Woche vor der Durchführung des geplanten Termins benachrichtigt wurden.

Nachdem der Erörterungstermin zweimal verschoben wurde, hatte die Bezirksregierung alle EinwenderInnen in einem Schreiben vom 11.10.2013 über die weitere Verfahrensweise informiert. Darin hieß es: „Die genaue Terminangabe und den Ort des Erörterungstermins werde ich Ihnen noch rechtzeitig mitteilen.“ Doch die Bezirksregierung ließ nichts von sich hören. Stattdessen erfuhren die Betroffenen vor wenigen Tagen zufällig, dass der Erörterungstermin für den 28.11.2013 angesetzt worden war. Erst eine Woche vor dem Termin wurden die EinwenderInnen von der Bezirksregierung Düsseldorf angeschrieben.

Der BBU hält diesen Vorgang für einen Skandal. Innerhalb einer Woche kann sich kein Betroffener auf einen komplexen Termin vorbereiten oder für die Anwesenheit von Beiständen im erforderlichen Umfang sorgen. Die üblichen Fristen betragen vier bis sechs Wochen. Der Erörterungstermin wird so zur Farce.

Absurd ist dabei die Verteidigungshaltung der Bezirksregierung Düsseldorf: Der Termin könne stattfinden, da er rechtzeitig im Amtsblatt und im Internet bekannt gemacht wurde. Kein Betroffener wird das Amtsblatt lesen oder das Internet durchsuchen, wenn ihm eine Behörde eine rechtzeitige Benachrichtigung zusichert. Bricht die Behörde eine derartige Zusage und informiert lediglich wenige Tage vorher, handelt sie nach Auffassung des BBU rechtswidrig.

Der BBU hat daher bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, den Erörterungstermin abzusetzen und bei der Ansetzung des neuen Termins die EinwenderInnen sechs Wochen vorher individuell zu informieren. Die Bezirksregierung ist aufgefordert, zu einem rechtlich korrekten und bürgerfreundlichen Verhalten zurückzukehren.

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